TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Engelsing, Susanne T1 - Sexistische Werbung im 21. Jahrhundert BT - nach wie vor nur eine Frage des Geschmacks? JF - Recht und Politik N2 - Sexistischer Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt, kann über die Auffangnorm des § 3 Abs. 1 UWG bekämpft werden. Dennoch zeigt sich die Rechtsprechung zurückhaltend und stattdessen übernimmt der Deutsche Werberat die Deutungshoheit. Die höchstrichterliche Rechtsprechung konnte sich insoweit bislang nicht fortbilden. Gerade in Zeiten des Wertewandels ist eine aktualisierte höchstrichterliche Rechtsprechung aber nicht zuletzt auch für den Rechtsfrieden unerlässlich. KW - Sexistische Werbung KW - Menschenverachtende Werbung KW - Generalklausel UWG KW - Werbeselbstkontrolle KW - Auffangnorm UWG Y1 - 2018 SN - 0344-7871 SS - 0344-7871 U6 - https://doi.org/10.3790/rup.54.3.296 DO - https://doi.org/10.3790/rup.54.3.296 VL - 54 IS - 3 SP - 296 EP - 306 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER -