TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - Engelsing, Susanne T1 - Es lebe der postmortale Entschädigungsanspruch als Präventionsmaßnahme - wenigstens in Ausnahmefällen JF - Recht und Politik N2 - Angesichts der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der betagte oder sonst hinfällige, auf Geldentschädigung klagende Verletzte gezwungen, in Rechtsmittelüberlegungen sein nahendes Ableben als erhebliches Prozessrisiko mit einzubeziehen. Das führt zu einer beträchtlichen Schmälerung der ideellen Bestandteile seines Persönlichkeitsrechts. Es ist daher dringend geboten, im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung Kriterien für Ausnahmefallgruppen aufzustellen, um untragbare Härtefälle künftig verlässlich auszuschließen. KW - Entschädigungsanspruch KW - Postmortaler Entschädigungsanspruch KW - Helmut Kohl KW - Ausnahmefälle KW - Postmortales Persönlichkeitsrecht Y1 - 2019 SN - 0344-7871 SS - 0344-7871 U6 - https://doi.org/10.3790/rup.55.2.145 DO - https://doi.org/10.3790/rup.55.2.145 VL - 55 IS - 2 SP - 145 EP - 156 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER -