@techreport{Grueninger, type = {Working Paper}, author = {Stephan Gr{\"u}ninger}, title = {Compliance-Pr{\"u}fung nach dem IDW EPS 980 – Pflicht oder K{\"u}r f{\"u}r den Aufsichtsrat?}, organization = {Hochschule Konstanz}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1759}, pages = {8 S.}, abstract = {Compliance ist origin{\"a}r Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als {\"U}berwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Pr{\"u}fung zukommt. Anl{\"a}sslich der Ver{\"o}ffentlichung des Entwurfs f{\"u}r einen Pr{\"u}fungsstandard – Grunds{\"a}tze ordnungsgem{\"a}{\"s}er Pr{\"u}fung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftspr{\"u}fer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas er{\"o}rtert werden. Erstens soll das Verh{\"a}ltnis von Leitung und {\"U}berwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates gekl{\"a}rt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Pr{\"u}fung in Grundz{\"u}gen diskutiert und drittens der neue Pr{\"u}fungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.}, language = {de} }