TY - RPRT U1 - Arbeitspapier A1 - Grüninger, Stephan A1 - Jantz, Maximilian A1 - Schweikert, Christine A1 - Steinmeyer, Roland T1 - Sorgfaltsbegriff und Komplexitätsstufen im Compliance Management N2 - Der Begriff „Sorgfalt“ steht für Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit1 und drückt sich in der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer aus. Diese Definition zum Begriff „Sorgfalt“ stellt nur auf die Wahrung der Interessen anderer ab und lässt eigene Interessen im Bereich der Sorgfalt unerwähnt. Es dürfte unbestritten sein, dass Sorgfalt auch im Rahmen eigener Interessen eine Rolle spielt (vgl. u.a. § 277 BGB, der von der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten spricht). Dem folgend hieße das, dass ein Betriebsinhaber dann die erforderliche Sorgfalt walten lässt, wenn er genau und gewissenhaft seine Leitungsfunktion ausübt und nicht (nur) die eigenen Interessen, sondern die Dritter – nämlich die der Gesellschaft/des Betriebes – wahrt. Möglich ist sehr wohl auch, dass sich Eigen- und Drittinteresse decken. T3 - KICG-Forschungspapiere - Nr. 2 Y1 - 2012 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1772 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1772 SP - 10 S. S1 - 10 S. ER -