TY - RPRT U1 - Arbeitspapier A1 - Jantz, Maximilian A1 - Grüninger, Stephan T1 - Prüfung von Compliance-Management-Systemen N2 - Die Gründe für eine Überwachung und Überprüfung von CMS können mannigfaltig sein: - Unternehmen und Geschäftsleitung beabsichtigen die Minderung des Haftungsrisikos (vgl. z.B. USSG, wonach der Nachweis eines „Effective Program to Detect and Prevent Violations of Law“ einen Strafmilderungsgrund darstellen kann) - Die Geschäftsleitung möchte sich nach erstmaliger Implementierung eines CMS dessen Effektivität versichern lassen - Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss kommen ihrer Pflicht gem. §§ 111 Abs. 1, 107 Abs. 3 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (vgl. Ziff. 5.3.2 des DCGK) nach, die Wirksamkeit eines eingerichteten internen Kontrollsystems zu überwachen. Dies umfasst auch die Überwachung der Angemessenheits- und Funktionsfähigkeit des CMS4 - Prüfung im Rahmen der gesetzlichen bzw. freiwilligen Abschlussprüfung - Nachweis eines durch eine unabhängige Instanz geprüften CMS im Rahmen von M&A Transaktionen - Überprüfung des CMS nach einem erheblichen Compliance-Verstoß - Einsetzung eines sog. „Compliance Monitors“ nach US-amerikanischer Rechtspraxis, der auf Grundlage einer Vereinbarung mit US Behörden das Unternehmen einige Jahre dahingehend kontrolliert, ob die eingerichteten Compliance-Maßnahmen auch greifen T3 - KICG-Forschungspapiere - Nr. 7 Y1 - 2013 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1835 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1835 SP - 14 S. S1 - 14 S. ER -