@article{Engelsing2019, author = {Engelsing, Susanne}, title = {Es lebe der postmortale Entsch{\"a}digungsanspruch als Pr{\"a}ventionsmaßnahme - wenigstens in Ausnahmef{\"a}llen}, journal = {Recht und Politik}, volume = {55}, number = {2}, issn = {0344-7871}, doi = {10.3790/rup.55.2.145}, pages = {145 -- 156}, year = {2019}, abstract = {Angesichts der aktuellen h{\"o}chstrichterlichen Rechtsprechung ist der betagte oder sonst hinf{\"a}llige, auf Geldentsch{\"a}digung klagende Verletzte gezwungen, in Rechtsmittel{\"u}berlegungen sein nahendes Ableben als erhebliches Prozessrisiko mit einzubeziehen. Das f{\"u}hrt zu einer betr{\"a}chtlichen Schm{\"a}lerung der ideellen Bestandteile seines Pers{\"o}nlichkeitsrechts. Es ist daher dringend geboten, im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung Kriterien f{\"u}r Ausnahmefallgruppen aufzustellen, um untragbare H{\"a}rtef{\"a}lle k{\"u}nftig verl{\"a}sslich auszuschließen.}, language = {de} }