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Compliance-Prüfung nach dem IDW EPS 980 – Pflicht oder Kür für den Aufsichtsrat?

  • Compliance ist originär Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Prüfung zukommt. Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Prüfungsstandard – Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas erörtert werden. Erstens soll das Verhältnis von Leitung und Überwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates geklärt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Prüfung in Grundzügen diskutiert und drittens der neue Prüfungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.

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Metadaten
Author:Stephan GrüningerGND
URN:urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1759
Series (Serial Number):KICG-Forschungspapiere (Nr. 1)
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Publication:2010
Corporation:Hochschule Konstanz
Release Date:2014/04/11
Page Number:8 S.
Institutes:Konstanz Institut für Corporate Governance - KICG
Open Access?:Ja
Licence (German):License LogoKeine CC-Lizenz - Es gilt der Veröffentlichungsvertrag für Publikationen