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Sorgfaltsbegriff und Komplexitätsstufen im Compliance Management

  • Der Begriff „Sorgfalt“ steht für Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit1 und drückt sich in der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer aus. Diese Definition zum Begriff „Sorgfalt“ stellt nur auf die Wahrung der Interessen anderer ab und lässt eigene Interessen im Bereich der Sorgfalt unerwähnt. Es dürfte unbestritten sein, dass Sorgfalt auch im Rahmen eigener Interessen eine Rolle spielt (vgl. u.a. § 277 BGB, der von der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten spricht). Dem folgend hieße das, dass ein Betriebsinhaber dann die erforderliche Sorgfalt walten lässt, wenn er genau und gewissenhaft seine Leitungsfunktion ausübt und nicht (nur) die eigenen Interessen, sondern die Dritter – nämlich die der Gesellschaft/des Betriebes – wahrt. Möglich ist sehr wohl auch, dass sich Eigen- und Drittinteresse decken.

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Metadaten
Author:Stephan GrüningerGND, Maximilian JantzGND, Christine Schweikert, Roland Steinmeyer
URN:urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1772
Series (Serial Number):KICG-Forschungspapiere (Nr. 2)
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Publication:2012
Corporation:Hochschule Konstanz
Release Date:2014/04/11
Page Number:10 S.
Institutes:Konstanz Institut für Corporate Governance - KICG
Open Access?:Ja
Licence (German):License LogoKeine CC-Lizenz - Es gilt der Veröffentlichungsvertrag für Publikationen