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Urlaub, Urlaub und kein Ende – Die aktuelle Rechtslage auf Basis der Rechtsprechung von EuGH und BAG
(2023)
Sanktionen gegen Russland
(2023)
Die EU hat aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine umfangreiche Sanktionen gegen Russland erlassen. Die Sanktionspakete umfassen insbesondere Wirtschaftssanktionen in Form von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, die für deutsche Unternehmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftsbeziehungen nach Russland von Bedeutung sind. Im Vordergrund der rechtlichen Thematik steht die Frage, ob und wann deutsche Unternehmen gegen EU-Sanktionen verstoßen. Aber auch deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Drittstaaten stehen vor der großen Herausforderung, den Regelmechanismus der diversen Sanktionspakete zu durchleuchten, um sich nicht der Gefahr des Vorwurfs einer Umgehung der Sanktionen auszusetzen.
Die jüngeren Entscheidungen des EuGH sowie des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben trotz ihrer eigentlich klaren Aussagen in der betrieblichen Praxis zu teils erheblichen Verunsicherungen geführt: Müssen nun wirklich die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden und wie wirkt sich das auf die in vielen Unternehmen gelebte „Vertrauensarbeitszeit“ aus?
Teilzeitmodelle sind beliebt und haben für viele Mitarbeiter einen ernsten Hintergrund. Ihre Lebensentwürfe lassen schlicht keine andere Form der Arbeit zu. Arbeitgeber sollten einerseits auf die Flexibilisierungswünsche der Betroffenen eingehen, um das Betriebsklima zu fördern und eine Unternehmensbindung herzustellen. Andererseits sind sie aber (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, Teilzeit zu ermöglichen. Eine Variante ist dabei die Brückenteilzeit, also eine zuvor festgelegte (nur) zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit.
KISS
(2017)