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Die vorliegende Studie bildet die erste von fünf Studien, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“ erarbeitet werden.
Ziel dieser Studie ist es, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu analysieren und darzulegen, um wesentliche Kriterien zur sinnvollen Unterscheidung von Unternehmenstypen mit Blick auf die (Anforderungen an die) Corporate Governance zu identifizieren sowie rechtliche Grenzen und Problemfelder der Umsetzung und Durchsetzung von Organisationspflichten in unterschiedlichen Rechtsformen und gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen aufzuzeigen.
Compliance im Personalwesen
(2019)
Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht nur von qualifizierten, sondern maßgeblich auch von motivierten, zuverlässigen und integren Mitarbeitern ab. Denn mögliche Compliance-Risiken beruhen in vielen Fällen auf einem Fehlverhalten der eigenen Mitarbeiter. Derartige Risiken können sehr einfach minimiert werden, indem von vornherein keine Personen eingestellt oder befördert werden, die in der Vergangenheit straffällig geworden sind oder deren Zuverlässigkeit und Integrität angezweifelt werden kann. Doch nicht immer ist die Sachlage so offensichtlich. Für Unternehmen ist es daher wichtig, Compliance auch im Personalmanagement und in den Personalprozessen zu berücksichtigen und zu integrieren.
Für die Festlegung der Größengrenzen der einzelnen Leitfäden wurde auf die Unternehmens-daten verschiedener amtlicher Erhebungen und Statistiken zurückgegriffen. Im Folgenden wird dargestellt, welche Betriebsgrößen jeweils als Grenze zwischen zwei Leitfäden gewählt wurden und aus welchem Grund bzw. auf welcher Basis die jeweilige Betriebsgröße als Grenze gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der Übergang von einer Größenklasse in die nächste fließend und die Grenzen damit nicht trennscharf sind und nicht sein sollen. Vielmehr stellen die Größengrenzen Richtwerte dar, die Unternehmen eine Orientierung geben sollen bei der Beurteilung, welcher Leitfaden für ihr Unternehmen geeignet ist. Die endgültige Zuordnung des Unternehmens zu einem Leitfaden obliegt den jeweiligen Unternehmensverantwortlichen