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Arbeitsrecht
(2016)
Die vom Forum Compliance & Integrity (FCI) veröffentlichte Handreichung „Unternehmensintegrität & Compliance – Was wirklich wichtig ist“ zielt darauf ab, Entscheider in Unternehmen – v.a. Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und obere Führungskräfte – mit den wesentlichen Grundlagen, theoretischen Zusammenhängen und anwendungsbezogenen Konzepten zum Thema Unternehmensintegrität vertraut zu machen. Es scheint eine zwingende Voraussetzung für das Gelingen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu sein, dass sich die Unternehmenslenker systematisch mit der moralischen Seite des Wirtschaftens befassen, um Rechts- und Reputationsrisiken präventiv begegnen und Chancen aus vertrauensvollen Kooperationsbeziehungen mit den Stakeholdern des Unternehmens nachhaltig nutzen zu können.
Viele negative Beispiele aus den letzten Jahren im Bereich der unternehmensbezogenen Korruption, der Geldwäsche, der Wettbewerbsdelikte, der Verstöße gegen das Umweltrecht etc. haben gezeigt, dass vorhandene Compliance-Systeme systematisches Fehlverhalten in bzw. von Unternehmen nicht verhindern oder frühzeitig aufdecken konnten. Der „VW-Abgasskandal“ steht sinnbildlich für dieses „Compliance-Versagen“. Häufig liegt die Ursache dafür in der mangelnden Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit der unternehmensbezogenen Redlichkeitsbemühungen.
Die FCI-Handreichung möchte daher erstens einen Diskussionsbeitrag dazu leisten, wie durch Maßnahmen des „Integrity Managements“ die herkömmlichen Compliance-Systeme in ihrer Wirksamkeit verbessert werden können. Dabei ist klar, dass diese Ausführungen keine letzten Wahrheiten darstellen, sondern das ernsthafte Bemühen um bessere Lösungen fördern sollen. Eine zweite weiterführende Zielsetzung ist die Förderung der Reflexion der über die rechtlich normierten Standards hinausgehenden Unternehmensverantwortung (Corporate Responsibility). Eine so gelagerte werteorientierte Unternehmensführung erkennt die für das eigene Unternehmen kritischen moralischen Fragen, setzt Maßstäbe für das eigene Handeln und zeigt dabei sowohl den eigenen Gestaltungsanspruch als auch die Grenzen der (möglichen) Verantwortungsübernahme klar und selbstbewusst auf.
Die konzeptionellen Ausführungen richten sich ebenso wie die enthaltenen Handlungsempfehlungen in Form von Dos und Don‘ts an Manager, die von sich aus davon überzeugt sind, dass nachhaltiger Erfolg durch eine integre Unternehmensführung unterstützt wird. Damit ist gleichzeitig gesagt, dass es auch nicht-integre Unternehmen gibt, die viel Geld verdienen und die Handreichung keinerlei missionarische Absichten hegt. Manager und Unternehmen sollen angesprochen werden, die sich dem Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“ längst verschrieben haben und nach Anregungen und Vorschlägen suchen, wie dieses Leitbild umgesetzt werden kann.
Eines ist dabei zugleich klar: auch Manager und Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, verantwortungsvoll und integer zu führen und zu handeln, können im Einzelfall scheitern. Dass es zu keinem „systemischen Fehlverhalten“ in diesen Organisationen kommt, dazu möchte die Handreichung des FCI beitragen.
Biokratie
(2015)
Aus systemisch-evolutorischer Perspektive wird die Frage nach Biokratie aus der intersystemischen Konkurrenz zwischen Biosphäre und Anthroposphäre angegangen. Mit zunehmender Eingriffstiefe in die Biosphäre entsteht die Gefahr einer gestörten Koevolution. Dem Verfasser geht es um die große zentrale Frage: Wie ist naturangepasstes Wirtschaften im Kontext evolvierender Bio- und Anthroposphären möglich? Die Grundprämisse geht davon aus, dass Kenntnisse hinsichtlich der Funktionsprinzipien der Biosphäre nicht nur zur Begrenzung der Eingriffsintensität erforderlich sind, sondern auch wertvolle Informationen zur Gestaltung des anthropogenen Metabolismus und der Wertschöpfungssysteme nach Naturvorbildern liefern. Zugleich sind diese potentiellen Innovationsfelder vor dem Hintergrund evolutionsökonomischer Erkenntnisse zu reflektieren.
Quarantänestation
(2015)
Land schafft Landschaft
(2015)
Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des Europäischen Wirtschaftsrechts, gerade auch für das deutsche Wirtschaftsleben, gibt die vorliegende Veröffentlichung zunächst einen einführenden Überblick über die Entwicklung, die Ziele und Zuständigkeiten sowie die Organisationsstruktur und die Rechtsquellen der Europäischen Union. Es soll deutlich werden, wo und wie Recht, speziell Wirtschaftsrecht, überhaupt entsteht und welche Inhalte dieses jeweils aufweist. Dieser erste Teil der Studie ist bewusst sehr ausführlich gehalten und dient als Wissens- und Verständnisgrundlage für den zweiten Teil, die eigentliche Darstellung des Europäischen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Grundfreiheiten als Rahmenbedingung eines marktorientierten Managements deutscher Unternehmen. Die Studie soll als Einstieg in dieses Rechtsgebiet dienen und gleichzeitig Vertiefungen zu bestimmten einzelnen Aspekten jeweils zu erleichtern helfen. Adressaten sind Studierende von Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und anderen Bildungseinrichtungen, die sich während ihres Studiums mit dem Recht der Europäischen Union zu befassen haben, ebenso wie betroffene Entscheidungsträger der Wirtschaft.