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“Crowd contamination”?
(2023)
Misconduct allegations have been found to not only affect the alleged firm but also other, unalleged firms in form of reputational and financial spillover effects. It has remained unexplored, however, how the number of prior allegations against other firms matters for an individual firm currently facing an allegation. Building on behavioral decision theory, we argue that the relationship between allegation prevalence among other firms and investor reaction to a focal allegation is inverted U-shaped. The inverted U-shaped effect is theorized to emerge from the combination of two effects: In the absence of prior allegations against other firms, investors fail to anticipate the focal allegation, and hence react particularly negatively (“anticipation effect”). In the case of many prior allegations against other firms, investors also react particularly negatively because investors perceive the focal allegation as more warranted (“evaluation effect”). The multi-industry, empirical analysis of 8,802 misconduct allegations against US firms between 2007 and 2017 provides support for our predicted, inverted U-shaped effect. Our study complements recent misconduct research on spillover effects by highlighting that not only a current allegation against an individual firm can “contaminate” other, unalleged firms but that also prior allegations against other firms can “contaminate” investor reaction to a focal allegation against an individual firm.
Vertrauen durch Integrität
(2021)
In der Diskussion um unternehmerische Verantwortung hat die Frage nach der Reichweite der Unternehmensverantwortung an Intensität zugenommen, getrieben von der Globalisierung und gesellschaftlichen, ökologischen und technologischen Herausforderungen. Für viele gesellschaftliche und ökologische Problemstellungen wird verstärkt auch die Verantwortung von Unternehmen eingefordert, etwa bei der Achtung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette, der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards, beim Thema Nachhaltigkeit und bei der Produktsicherheit. Wie Unternehmen durch Integritäts- und Compliance-Management ihrer Verantwortung gerecht werden können, zeigt der vorliegende Beitrag.
Urlaub, Urlaub und kein Ende – Die aktuelle Rechtslage auf Basis der Rechtsprechung von EuGH und BAG
(2023)
Sanktionen gegen Russland
(2023)
Die EU hat aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine umfangreiche Sanktionen gegen Russland erlassen. Die Sanktionspakete umfassen insbesondere Wirtschaftssanktionen in Form von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, die für deutsche Unternehmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftsbeziehungen nach Russland von Bedeutung sind. Im Vordergrund der rechtlichen Thematik steht die Frage, ob und wann deutsche Unternehmen gegen EU-Sanktionen verstoßen. Aber auch deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Drittstaaten stehen vor der großen Herausforderung, den Regelmechanismus der diversen Sanktionspakete zu durchleuchten, um sich nicht der Gefahr des Vorwurfs einer Umgehung der Sanktionen auszusetzen.
Die jüngeren Entscheidungen des EuGH sowie des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben trotz ihrer eigentlich klaren Aussagen in der betrieblichen Praxis zu teils erheblichen Verunsicherungen geführt: Müssen nun wirklich die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden und wie wirkt sich das auf die in vielen Unternehmen gelebte „Vertrauensarbeitszeit“ aus?
Teilzeitmodelle sind beliebt und haben für viele Mitarbeiter einen ernsten Hintergrund. Ihre Lebensentwürfe lassen schlicht keine andere Form der Arbeit zu. Arbeitgeber sollten einerseits auf die Flexibilisierungswünsche der Betroffenen eingehen, um das Betriebsklima zu fördern und eine Unternehmensbindung herzustellen. Andererseits sind sie aber (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, Teilzeit zu ermöglichen. Eine Variante ist dabei die Brückenteilzeit, also eine zuvor festgelegte (nur) zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit.
Der Begriff "Integrität" nimmt das Verhältnis zwischen individuellem Handeln und der Einhaltung von Regeln und Werten in den Blick. Grüninger/Wanzek betonen, dass integres Handeln nicht blinde Regelbefolgung, sondern die Erfüllung der zugrundeliegenden Werte erfordert. Von Integrität wird gesprochen, wenn die ethischen Werte im individuellen Denken und Tun sowie auf persönlicher und organisationaler Ebene übereinstimmen.
Wie gehen mittelständische Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit mit Compliance-Risiken um? Wie gelingt das Risikomanagement spezifischer Herausforderungen der Regelkonformität in Wachstumsländern, die aus Compliance-Gesichtspunkten als Hochrisikoländer eingestuft werden? Und was beschäftigt dabei Compliance-Officer im Mittelstand? Diesen Fragen widmete sich ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt am Konstanz Institut für Corporate Governance.
Compliance wirkt, wenn sie in den Köpfen der Menschen ankommt – und wenn sie adaptiv die Themen der Zeit aufgreift.
Eine Führungskräftebefragung der Kommunikationsagentur A&B One, unterstützt vom Zentrum für Wirtschaftsethik (ZfW), zeichnet hierzu ein aktuelles Bild der wichtigen Zielgruppe “Management”. Der Beitrag skizziert die Sicht von Führungsverantwortlichen aller Ebenen auf die viel diskutierte unternehmerische Verantwortung, auf die Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen und auf Compliance-Risiken im Homeoffice. Er gibt Impulse für die Praxis: von Synergien zwischen Purpose und Integrität bis hin zur Förderung von Regelbewusstsein beim (coronabedingten) Remote Working.