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Die digitale Transformation von Geschäftsprozessen und die stärkere Integration von IT-Systemen führen zu Chancen und Risiken für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Risiken, die zu fehlender IT-Governance, Risk und Compliance (GRC) führen können. Ziel dieses Beitrags ist es, die Design- und Evaluierungsphase der Erstellung eines Artefakts darzustellen. Dabei wird der Design Science Research Ansatz nach Hevner verwendet. Das Artefakt wird für die Auswahl von Standards entwickelt, indem KMU-relevante Ausprägungen und bestehende Rahmenwerke auf die definierten Kriterien angepasst werden.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind bekannt für ihre Innovationskraft und bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Wie Studien zeigen sind sie in Bezug auf Compliance-Maßnahmen im Vergleich zu
kapitalmarktorientierten Unternehmen jedoch im Rückstand. Eine gesonderte Betrachtung der IT-Compliance erfolgt dabei in den Studien in der Regel nicht. Auch wenn zu den Gründen und Motiven fehlender IT-Compliance-Strukturen in KMU kaum Forschungsergebnisse vorliegen, zeigen doch die vielen Publikationen, die sich mit Teilaspekten von Compliance und KMU beschäftigen, dass Handlungsbedarf besteht. Insbesondere die aktuellen Veränderungen unter dem Stichwort Digitalisierung deuten auf eine gesteigerte Bedeutung von IT-Compliance-Maßnahmen vor allem in mittelständischen Unternehmen. In dieser Arbeit sollen daher mithilfe einer Literaturrecherche die aktuell behandelten Themen in Bezug auf IT-Compliance und KMU analysiert sowie aktuelle Themenschwerpunkte herausgearbeitet werden.
Die digitale Transformation von Geschäftsprozessen und die stärkere Einbindung von IT-Systemen erzeugen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Chancen und Risiken zugleich. Risiken, die insbesondere in einer fehlenden IT-Compliance resultieren können. Wie Studien zeigen, sind KMU in Bezug auf IT-Compliance-Maßnahmen im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen jedoch im Rückstand [1]. Im Beitrag wird mithilfe von Experteninterviews und einer qualitativen Datenanalyse der Frage nachgegangen, welcher Status quo an Maßnahmen aktuell implementiert und wie der empfundene Compliance-Reifegrad ist. Weiterhin werden die Gründe und Motive erörtert, die zu diesem Zustand geführt haben. Letztlich sind Treiber identifiziert worden, die zu einem höheren Bewusstsein in der Zukunft führen können. Die Arbeit zeigt interessante Erkenntnisse aus der Praxis, da die Experteninterviews Einblicke in den aktuellen Status quo in Bezug auf IT-Compliance liefern.
Die Bauingenieure sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, finden es jedoch unbefriedigend, dass ihr Anteil an der Baukultur weder ausreichend bekannt ist, noch gebührend gewürdigt wird. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese Thematik und versucht die eigenen Defizite der Ingenieure aufzuspüren, die die Lösung des Problems erschweren. Am Beispiel von Ulrich Fintterwalder wird gezeigt, welche Haltung einer der großen Baumeister des zwanzigsten Jahrhunderts zum verantwortlichen und nachhaltigen Bauen, zur Ästhetik und Gestaltung und zur kreativen Zusammenarbeit mit Architekten eingenommen hatte.
Compliance wirkt, wenn sie in den Köpfen der Menschen ankommt – und wenn sie adaptiv die Themen der Zeit aufgreift.
Eine Führungskräftebefragung der Kommunikationsagentur A&B One, unterstützt vom Zentrum für Wirtschaftsethik (ZfW), zeichnet hierzu ein aktuelles Bild der wichtigen Zielgruppe “Management”. Der Beitrag skizziert die Sicht von Führungsverantwortlichen aller Ebenen auf die viel diskutierte unternehmerische Verantwortung, auf die Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen und auf Compliance-Risiken im Homeoffice. Er gibt Impulse für die Praxis: von Synergien zwischen Purpose und Integrität bis hin zur Förderung von Regelbewusstsein beim (coronabedingten) Remote Working.
Die jüngeren Entscheidungen des EuGH sowie des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben trotz ihrer eigentlich klaren Aussagen in der betrieblichen Praxis zu teils erheblichen Verunsicherungen geführt: Müssen nun wirklich die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden und wie wirkt sich das auf die in vielen Unternehmen gelebte „Vertrauensarbeitszeit“ aus?
Urlaub, Urlaub und kein Ende – Die aktuelle Rechtslage auf Basis der Rechtsprechung von EuGH und BAG
(2023)
Teilzeitmodelle sind beliebt und haben für viele Mitarbeiter einen ernsten Hintergrund. Ihre Lebensentwürfe lassen schlicht keine andere Form der Arbeit zu. Arbeitgeber sollten einerseits auf die Flexibilisierungswünsche der Betroffenen eingehen, um das Betriebsklima zu fördern und eine Unternehmensbindung herzustellen. Andererseits sind sie aber (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, Teilzeit zu ermöglichen. Eine Variante ist dabei die Brückenteilzeit, also eine zuvor festgelegte (nur) zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit.