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Scheinselbständigkeit
(2023)
Das Management von Aktienfonds strebt effiziente Mischungen von Aktien an. Nachdem diese durch Optimierungsverfahren ermittelt wurden, müssen sie aus ökonomischen oder rechtlichen Gründen oft angepasst werden mit der Konsequenz, dass die Lösungen nicht mehr effizient sind. Ein rechtlicher Grund kann bei einem öffentlich angebotenen Aktienfond der Artikel 52(2) der EU-Richtlinie 2009/65/EC bzw. das KAGB § 206 sein. Ein Teil der Richtlinie besagt z.B., dass in eine Aktie nie mehr als 10% des Budgets investiert werden kann. Diese Regeln insgesamt sich auch als 5-10-40-Bedingung bekannt. Um derartige Risikobeschränkungen in der Portfoliooptimierung zu integrieren wurden zwei Optimierungsmodelle entwickelt – ein quadratisches und ein lineares. Die Modelle wurden anhand von historischen Renditedaten des HDAX getestet. Das lineare Modell zeigt, dass die Vorgaben der EU-Richtlinie die angestrebte Volatilitätsreduktion erreicht. Diese Risikobeschränkung hat aber einen Preis, der in den Währungen „Renditeverlust“ bzw. „Volatilitätszuwachs“ ausgedrückt werden kann. Bei gleicher Volatilität erzielte das nicht durch die 5-10-40-Bedingung eingeschränkte Portfolio eine ca. 10% höhere Jahresrendite. Der „Volatilitätszuwachs“ ist im Umfeld des minimalen Volatilitätspunktes (MVP) gering, kann aber bis zu 25% betragen, wenn Portfolios die unter der 5-10-40-Bedingung ermittelt wurden verglichen werden mit uneingeschränkt optimierten Portfolios bei jeweils gleicher Rendite. Das quadratische Modell baut auf dem Ansatz von H. Markowitz auf und zeigt einen flexibleren Weg der Risikobegrenzung der zu vergleichbaren Resultaten führt.
Wie gehen mittelständische Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit mit Compliance-Risiken um? Wie gelingt das Risikomanagement spezifischer Herausforderungen der Regelkonformität in Wachstumsländern, die aus Compliance-Gesichtspunkten als Hochrisikoländer eingestuft werden? Und was beschäftigt dabei Compliance-Officer im Mittelstand?
Diesen Fragen widmete sich ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt am Konstanz Institut für Corporate Governance.
Die nachfolgende Publikation stellt die zentralen Studienergebnisse vor und fokussiert dabei auf Herausforderungen und Lösungen für das Compliance- und Integrity Management.
Dieses Arbeitspapier behandelt den aktuellen Markt von Legal-Tech-Diensten in Deutschland und die rechtlichen Entwicklungen bezüglich der dort bestehenden Law-Tech-Branche. Ziel ist es dabei, anhand einer systematischen Analyse der beteiligten Marktkräfte, die Attraktivität der Legal-Tech-Branche einzuschätzen, um dem Leser dadurch eine Hilfestellung für die Strategiebildung innerhalb Law-Tech bezogener Unternehmen sowie Kanzleien zu bieten, denn die strategische Planung eines Unternehmens ist als Basis für den nachhaltigen Erfolg desselben unabdinglich.
Darüber hinaus zielt die Arbeit darauf ab, dem Leser einen Überblick über die rechtlichen Entwicklungen im Bereich von Legal-Tech sowie damit einhergehend ein Basiswissen über die Hintergründe der Gesetzgebung in Bezug auf die Law-Tech-Branche zu verschaffen.
Monitor Energiewende 2020
(2021)
Kritische Analyse des Geschäftsmodells von Amazon mit einem Fokus auf wettbewerbsrechtliche Aspekte
(2021)
inno4regio
(2021)
Unternehmen stehen häufig unter einem Innovationsdruck, um ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sind hier besonders gefordert, da ihnen vielfach die erforderlichen Ressourcen oder Kompetenzträger fehlen und das tägliche operative Geschäft häufig eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema nicht zulässt.
Diese Unternehmen sind auf externe Ressourcen angewiesen. Hinzu kommt die Unsicherheit vieler Unternehmer hinsichtlich Kooperationsmöglichkeiten mit öffentlichen Forschungseinrichtungen sowie organisatorische Bedenken mit dem damit verbundenen Koordinationsaufwand.
Das Innovationsportal inno4regio kann genau hier Abhilfe schaffen. Mittels standardisierter Prozesse soll den Unternehmern eine Möglichkeit geboten werden, externe Innovationsvorhaben durch eine Problemanalyse anzustoßen und die notwendigen Partner aus der Hochschulwelt einzubinden. Der Zugriff über einen Knotenpunkt auf das fachliche sowie kreative Personal von rund dreißig Hochschulen im Verbund der Internationalen Bodensee-Hochschule ist dabei ein Alleinstellungsmerkmal, welches in dieser Form bisher noch nicht am Markt existiert.
Die Bodenseeregion gilt als populäre Freizeit- und Tourismusdestination, mit der ein vielfältiger Naturraum, ein angenehmes Klima sowie eine fruchtbare Landwirtschaft verbunden werden. Der Kulturtourismus ist dabei – je nach Bodenseedestination in unterschiedlich starker Ausprägung – nicht nur ein wichtiger Baustein für die Erweiterung der touristischen Angebotspalette, sondern auch ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität am Bodensee.
Für die Tourismuswirtschaft und insbesondere den Kulturtourismus ist die Inanspruchnahme von Knowhow der Kreativwirtschaft z. B. in Form von Produkten und Dienstleistungen des Presse-, Rundfunk-, Software-, und Werbemarkts unverzichtbar. Die Kreativwirtschaft ist mit Teilmärkten wie der Musikwirtschaft, den darstellenden Künsten oder dem Kunstmarkt ein wichtiger Inhaltslieferant für kulturtouristische Angebote.
Anwendung des UN-Kaufrechts
(2017)
Konzeptionelle Ansätze zur Modellierung einer hybriden und sektorgekoppelten Energieversorgung
(2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Instrument der Vereinfachung betrieblicher Vertragsgestaltung
(2018)
Monitor Energiewende 2017
(2017)
Im Monitor 2017 wurde der Stand der Energiewende im Landkreis Konstanz aktualisiert und erweitert. Dabei lag ein Fokus zum einen auf der Frage, wie sich die ungewöhnlich hohe Bevölkerungszunahme in den Jahren 2014 und 2015 sowie die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2035 auf den Energiebedarf, die erneuerbaren Energiepotenziale und die Treibhausgasemissionen des Landkreises auswirken. Zum anderen wurde untersucht, welche Stellschrauben sich eignen, um den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen trotz des Bevölkerungswachstums in dem angestrebten Umfang zu reduzieren.
Monitor Energiewende 2016
(2016)
Monitor Energiewende 2015
(2015)
In der Region Konstanz setzen sich zahlreiche Akteure - von Unternehmen über Energieversorger, Bildungsinstitutionen und Stadtverwaltungen bis zu Umweltschutzverbänden - dafür ein, durch konkrete Projekte die Energiewende vor Ort voranzubringen. Das Forschungsprojekt „Kompetenzzentrum
Energiewende Region Konstanz“ an der Hochschule Konstanz unterstützt diese Aktivitäten - u.a. mit einem jährlichen Monitor zum Stand der Energiewende in der Region Konstanz. Im Monitor 2015 wurden erstmals landkreisbezogene Daten zur Energiewende zusammengefasst und in den Kontext der landesweiten Ziele gestellt. Stand: Januar 2015
Die Tugend der Governance
(2006)
Transaktions-Rhizome
(2007)
Gegenstand der Forschungsinitiative ist die Frage, welchen Beitrag Unternehmen der Wirtschaft bei der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben, die auf der Schnittstelle von Politik und Wirtschaft angesiedelt sind, leisten können und sollen. Dabei wird insbesondere ihre Rolle in interorganisationalen Netzwerken analysiert. Konzeptionelle Basis wird die Entwicklung einer „Stakeholder-Governance-Theorie (SGT)“ sein. Empirisch substanziiert wird dieses Forschungskonzept im Kontext des Human Development, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit knappen und moralisch sensiblen Wasserressourcen, und auf die Managementstandards für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. Hierbei werden die besonderen Chancen und Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von forschungsleitendem Interesse sein.
Governing Virtue and Vice
(2006)
Mit den folgenden Bemerkungen zur Governanceethik möchte ich einige Punkte aufzeigen, in denen sich der governanceethische Ansatz, den Josef Wieland seit etwa einem Jahrzehnt vertritt und weiterentwickelt, mit Motiven der postklassischen Diskursethik deckt, die ich seit etwa einem Jahrzehnt vertrete und weiterentwickle. Ich möchte dies, wie könnte es unter Wissenschaftlern anders sein, in Form einer Kritik tun, also auch die Punkte aufzeigen, an denen ich Probleme der Governanceethik ausmache, die die Diskursethik so nicht hat (dafür hat sie gewiss andere). Angesichts des gewichtigen Gegenstands - es geht um nichts weniger als den Sinn angewandter Ethik in Organisationen - hat der Gestus des Vergebens von Plus- und Minuspunkten gewiss etwas Albernes - allein, die notwendige Kürze meiner Bemerkungen lässt an dieser Stelle nichts anderes zu. Für viele interessante Diskussionen danke ich den Teilnehmern der Tagung zur Governanceethik vom Oktober 2004 an der Fachhochschule Konstanz. Wie hat sich die Governanceethik entwickelt? Die erste mir bekannte geschlossene Darstellung einer 'Ethik der Governance' findet sich in Josef Wielands gleichnamigem Buch aus dem Jahr 1999.1 Speziell die Governanceethik des Unternehmens definiert Wieland dort (S. 69) als -die Lehre von der komparativen Analyse der moralsensitiven Gestaltung und Kommunikation der Governancestrukturen spezifischer wirtschaftlicher Transaktionen mittels Kooperation- bzw. (S. 89 und 91) als Forschungsprogramm des Vergleichs -von formalen und informellen Governancestrukturen im Hinblick darauf, moralisch gewünschte Zustände in lokalen Kontexten zu bewirken- und der 'komparativen Analyse und Gestaltung transaktionsspezifischer Mechanismen zur Realisierung und Steuerung moralischer Kommunikation in und zwischen den Unternehmen und der Gesellschaft'. Die Governancestrukturen selbst, die die Governanceethik unter moralischen Gesichtspunkten vergleichen und trimmen können soll, beschreibt Wieland - abstrakt, aber suggestiv - als 'Sets oder Matrizen kommunizierter formaler und informaler Regeln und Werte, die als Constraints den kooperativen Akteur konstituieren und ihn mit expliziten und impliziten Spielregeln für Vertrags- und Organisationsbeziehungen zur Realisierung spezifischer Transaktionen ausstatten' (S. 67 f.). Damit hofft Wieland (vgl. bes. S. 87 f.) den Handlungsbegriff (als die übliche primäre Einheit der ethischen Analyse) loszuwerden und zudem an eine komparative Betrachtungsweise anschließen zu können (wie sie der frühe Luhmann vorgemacht hat).
Für viele Zeitgenossen wirkt der Ausdruck 'Tugend' gegenwärtig reichlich altbacken. Bereits 1935 schrieb Paul Valéry, das Wort habe einen leicht lächerlichen Klang und sei nur noch im Katechismus, in der Posse [...] und in der Operette anzutreffen.1 Dieser (vermeintliche) Funktionsverlust der Tugend (des Individuums), den manche als Werteverfall, andere aber als logische Konsequenz der funktionalen Differenzierung moderner Gesellschaften ansehen, löst auch in Ethikdebatten unterschiedliche Reaktionen aus: Während die einen Krokodilstränen angesichts dieses Verlustes der Tugend' vergießen2, wird der Relevanzverlust der klassischen Tugendethik von anderen angesichts der Bedingungen der Moderne ausdrücklich proklamiert, so etwa von Karl Homann: Das Paradigma der Ethik wird von der [...] Tugendethik auf eine [...] Ordnungsethik umgestellt. [...] Moral erscheint [...] nicht mehr [...] als Tugend, sondern als (rechtliche) Restriktion.3 Die Tugend scheint also in Schwierigkeiten geraten zu sein. Dennoch neige ich zu der Auffassung, dass zwar das Wort etwas verstaubt klingen mag, dass dem Thema Tugend der Sache nach aber eine nicht zu unterschätzende Relevanz für die Unternehmensethik zukommt. Allerdings bedarf es wie sollte es anders sein eines differenzierten Tugendkonzepts, um die moralökonomischen Aspekte der Unternehmenspraxis angemessen rekonstruieren zu können.
Tugend als social strings
(2006)
Die Rückkehr des Individuums in die Governanceethik – Polylingualität als Einfallstor der Tugend
(2006)
Governance und Simultanität
(2004)
Organisation und Sprache
(2004)
Identität versus Interessen
(2004)
Im diesem Beitrag geht es darum zu zeigen, dass die spezifisch ethische Dimension der Go-vernanceethik als kohärentistische Ethikauffassung gedeutet - und begründungstheoretisch unterfüttert - werden kann. Mein Blick richtet sich also vor allem auf die Frage, wie ethisches Nachdenken kohärentistisch konzeptualisiert werden kann und, im zweiten Schritt, in welchem Sinne es m.E. eine strukturelle Parallele bzw. Anschlussfähigkeit von Kohärentismus und Governanceethik gibt. Es geht also im Folgenden weder darum, die Governanceethik als bereichsspezifische wirtschafts- und unternehmensethische Theorie zu untersuchen noch darum, bestimmte Referenzpunkte des Wielandschen Governanceethik-Modells1 wie z.B. ihre systemtheoretischen Prämissen zu diskutieren. Beginnen werde ich mit einer Bestimmung ethischen Nachdenkens als einer Orientierungsreflexion, die nicht letzte Prinzipien begründen, sondern vernünftige Selbstorientierung moralischer Akteure ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund wird das Theoriemodell des ethischen Kohärentismus entfaltet, um abschließend zu zeigen, dass dieses wesentliche Prämissen hinsichtlich der Auffassung über die Funktion ethischen Nachdenkens mit der Governanceethik teilt.
Vor der Folie der Governanceethik beantwortet dieser Text die Frage nach dem Wesen moralischer Anreize und Güter und den Gründen ihrer Befolgung bzw. Nicht-Befolgung. Dies führt zu dem für die wirtschafts- und unternehmensethische Diskussion strategischen Begriff des umfassenden Anreizmanagements, das die Kopplung zwischen den Funktionssystemen Moral und Ökonomie ermöglicht. Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass werteorientiertes Handeln und Verhalten von einer entsprechenden Governancestruktur abhängig ist und die systematische Implementierung kodifizierter Wertemanagementsysteme die Grundlage für die Justierung von Wertschätzung in ökonomischen Transaktionen bildet.
Verbindungstechnik von carbonfaserverstärkten Kunststoff-Halbzeugen in dynamischen Robotersystemen
(2015)
In folgender Veröffentlichung wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie der zukunftsträchtige Werkstoff
„Carbonfaserverstärkter Kunststoff“ (CFK) einfach und kostengünstig in hochdynamischen Robotersystemen
zum Einsatz kommen kann. Hierbei ist es entscheidend, dass die aufwendige und kostenintensive Fertigung von
einzelnen CFK-Bauteilen umgangen wird, ohne die herausragenden Werkstoffeigenschaften einzuschränken. Im
Forschungsprojekt „Stabkinematik-Leichtbau-Roboter“ (SLR) werden dazu verschiedene Möglichkeiten
erarbeitet, stattdessen auf standardmäßig angebotene Halbzeuge aus CFK zurückzugreifen. Ein zentrales Thema
stellt dabei die Verbindungstechnik dar, die beim Fügen von CFK Halbzeugen (hier: Platten) erforderlich wird.
Eine Vielfalt von Tests verschiedener Verbindungen zeigt, dass sich eine Fingerverzinkung für den betrachten
Anwendungsfall am besten eignet. Daher werden zwei Varianten mit Fingerverzinkung genau analysiert, zum
einen, eine mit Verschraubungen und, zum anderen, als Klebung. Die Ergebnisse der beiden Varianten zeigen
ähnliche Festigkeitskennwerte, wobei die Klebung etwas höhere Werte aufweist. Demgegenüber ist die
Schraubverbindung komfortabler zu montieren und bietet die Möglichkeit der Demontage.
In diesem Annex werden verschiedene spezifische Anforderungen und Risikotreiber dargelegt, die für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe bei der Erfüllung
ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflichten relevant sein können und den Compliance-Komplexitätsgrad eines Unternehmens erhöhen mit der Folge, dass das Unternehmen damit in eine höhere Compliance-Komplexitätsstufe gelangen kann und denen die Unternehmen daher eine besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollten.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben.
Die Leitlinien für die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben.
Die Leitlinien für die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben.
Die Leitlinien für die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern
in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie
für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben. Die Leitlinien für
die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst
konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
KICG CMS-Guidance 2014
(2014)
Diese Guidance ist gemeinsam mit den Leitlinien 1 bis 4 und dem Annex
das Ergebnis eines am Konstanz Institut für Corporate Governance (kicg) durchgeführten
und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (bmbf ) geförderten Forschungsprojekts
mit dem Titel ›Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten‹.
Das Ziel der Guidance und der Leitlinien ist es, Unternehmen und ihren
Entscheidungsträgern Empfehlungen für die Ausgestaltung von Management-Maßnahmen
an die Hand zu geben, die angemessen und geeignet sind, die unternehmerischen
Sorgfalts- und Aufsichtspflichten zu erfüllen.
Auf Basis der Auswertung bestehender internationaler Studien zur Wirtschaftskriminalität und zum Compliance- und Integrity-Management von Umfrageinstituten und Beratungshäusern ist es das Ziel dieser Studie, einen Überblick zu den generischen Compliance-Risiken sowie Risiken, die sich mit Blick auf die Einhaltung von Organisationspflichten auftun, zu geben.
Von besonderem Interesse ist dabei die Analyse der größten Risiken für Unternehmen unterschiedlicher Organisationskomplexität. Für die komparative Analyse wurden bereits durchgeführte und veröffentlichte Studien einschlägiger Herausgeber herangezogen, deren inhaltlicher Fokus der Befragung den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Compliance-Management, Ethics- und Integrity-Management zuzuordnen sind.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Studien zunächst kurz vorgestellt und in einem weiteren Schritt die wesentlichen Studien-Ergebnisse zu den Fallzahlen, entstandenen Schäden und Tätern bezüglich Compliance-Verstößen im Unternehmen, den wahrgenommenen Compliance-Risiken und besonders betroffenen Unternehmensbereichen untersucht. Abschließend werden die erhobenen Daten zusammenfassend bewertet. Der Untersuchung der Primärdaten aus den Studien vorangestellt ist eine definitorische Annäherung an den Risiko-Begriff im Allgemeinen und an den Begriff des Compliance-Risikos im Speziellen.
Die Gründe für eine Überwachung und Überprüfung von CMS können mannigfaltig sein:
- Unternehmen und Geschäftsleitung beabsichtigen die Minderung des Haftungsrisikos (vgl. z.B. USSG, wonach der Nachweis eines „Effective Program to Detect and Prevent Violations of Law“ einen Strafmilderungsgrund darstellen kann)
- Die Geschäftsleitung möchte sich nach erstmaliger Implementierung eines CMS dessen Effektivität versichern lassen
- Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss kommen ihrer Pflicht gem. §§ 111 Abs. 1, 107 Abs. 3 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (vgl. Ziff. 5.3.2 des DCGK) nach, die Wirksamkeit eines eingerichteten internen Kontrollsystems zu überwachen. Dies umfasst auch die Überwachung der Angemessenheits- und Funktionsfähigkeit des CMS4
- Prüfung im Rahmen der gesetzlichen bzw. freiwilligen Abschlussprüfung
- Nachweis eines durch eine unabhängige Instanz geprüften CMS im Rahmen von M&A Transaktionen
- Überprüfung des CMS nach einem erheblichen Compliance-Verstoß
- Einsetzung eines sog. „Compliance Monitors“ nach US-amerikanischer Rechtspraxis, der auf Grundlage einer Vereinbarung mit US Behörden das Unternehmen einige Jahre dahingehend kontrolliert, ob die eingerichteten Compliance-Maßnahmen auch greifen
Für die Festlegung der Größengrenzen der einzelnen Leitfäden wurde auf die Unternehmens-daten verschiedener amtlicher Erhebungen und Statistiken zurückgegriffen. Im Folgenden wird dargestellt, welche Betriebsgrößen jeweils als Grenze zwischen zwei Leitfäden gewählt wurden und aus welchem Grund bzw. auf welcher Basis die jeweilige Betriebsgröße als Grenze gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der Übergang von einer Größenklasse in die nächste fließend und die Grenzen damit nicht trennscharf sind und nicht sein sollen. Vielmehr stellen die Größengrenzen Richtwerte dar, die Unternehmen eine Orientierung geben sollen bei der Beurteilung, welcher Leitfaden für ihr Unternehmen geeignet ist. Die endgültige Zuordnung des Unternehmens zu einem Leitfaden obliegt den jeweiligen Unternehmensverantwortlichen
Risk-Governance-Cluster-Cube
(2013)
Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Intention, dem Management von Unternehmen (in Deutschland meist Vorstand oder Geschäftsführer) Empfehlungen zu geben, mit welchen unternehmerischen Maßnahmen sie die Erfüllung der an sie gestellten Organisations- und Aufsichtspflichten angemessen erfüllen können. Dabei wird der Fokus auf solche Maßnahmen gelegt, die im Rahmen eines umfassenden Compliance Management Systems implementiert werden, die dazu dienen, Fehlverhalten der Mitglieder eines Unternehmens zu verhindern und eine redliche und regelgetreue Führung der Geschäfte zu ermöglichen und sicherzustellen (sog. Business Conduct Compliance).
Die vorliegende Studie bildet die erste von fünf Studien, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“ erarbeitet werden.
Ziel dieser Studie ist es, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu analysieren und darzulegen, um wesentliche Kriterien zur sinnvollen Unterscheidung von Unternehmenstypen mit Blick auf die (Anforderungen an die) Corporate Governance zu identifizieren sowie rechtliche Grenzen und Problemfelder der Umsetzung und Durchsetzung von Organisationspflichten in unterschiedlichen Rechtsformen und gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen aufzuzeigen.
Der Begriff „Sorgfalt“ steht für Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit1 und drückt sich in der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer aus.
Diese Definition zum Begriff „Sorgfalt“ stellt nur auf die Wahrung der Interessen anderer ab und lässt eigene Interessen im Bereich der Sorgfalt unerwähnt. Es dürfte unbestritten sein, dass Sorgfalt auch im Rahmen eigener Interessen eine Rolle spielt (vgl. u.a. § 277 BGB, der von der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten spricht).
Dem folgend hieße das, dass ein Betriebsinhaber dann die erforderliche Sorgfalt walten lässt, wenn er genau und gewissenhaft seine Leitungsfunktion ausübt und nicht (nur) die eigenen Interessen, sondern die Dritter – nämlich die der Gesellschaft/des Betriebes – wahrt. Möglich ist sehr wohl auch, dass sich Eigen- und Drittinteresse decken.
Compliance ist originär Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Prüfung zukommt. Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Prüfungsstandard – Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas erörtert werden. Erstens soll das Verhältnis von Leitung und Überwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates geklärt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Prüfung in Grundzügen diskutiert und drittens der neue Prüfungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.
Automobilantriebe im Wandel
(2011)
Der Automobilantrieb ist eng mit dem globalen wirtschaftlichen Erfolg und dessen Wachstum verbunden. Nie zuvor konnten größere Distanzen von so vielen Individuen und Gütern in so kurzer Zeit zurückgelegt werden. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und ökologischen Lage sind die Automobilbauer gefordert Antriebe zu entwickeln, die möglichst geringe Emissionen mit einem maximalen Wirkungsgrad und dennoch großen Reichweiten ermöglichen. Dabei verfügt der Automobilmarkt über eine große Vielfalt und aufgrund der zunehmenden Anforderungen und regional abhängigen Randbedingungen (Gesetze, Emissionsanforderungen, etc.), sowie den Interessenkonflikten bei den Herstellern, über eine hohe Komplexität. Auch der zukünftige Endverbraucher hat Anforderungen an sein Fahrzeug. Wie groß ist die Reichweite eines Elektrofahrzeugs? Wie kann diese bei Bedarf gesteigert werden? Sind diese Antriebe wirklich effizient? Um diese Fragen beantworten zu können, muss der aktuelle Stand der Technik näher beleuchtet werden, so dass die teilweise geringen Unterschiede, gerade bei Hybridsystemen, nachvollzogen werden können und um die individuellen Vorteile greifbarer zu machen. Letztendlich wird klar, dass sich der Antrieb verändern wird und trotz, oder gerade wegen der zunehmenden Elektrifizierung und Hybridisierung, wird dennoch der Verbrennungsmotor die dominante Antriebsquelle über einen längeren Zeitraum bleiben.
Stakeholder-Dialoge, Multistakeholder-Foren, deliberative Diskurse, Stakeholder-Netzwerke – um nur einige Varianten der etablierten Begrifflichkeiten des politischen Diskurses anzuführen – sind Steuerungsmedien moderner Gesell-schaften. Mit ihnen verbindet sich der Versuch, auf die wachsende Komplexität und Unsicherheit einer globalisierten Welt durch eine Steigerung der Adaptivität ihrer Governancestrukturen zu reagieren. Diese Komplexität und Unsicherheit der Entscheidungen speist sich im Wesentlichen aus der nicht abreißenden Zunahme neuartiger Fragestellungen und Herausforderungen für alle Subsysteme der Gesellschaften. Dialoge und Diskurse sind in dieser Situation Medien dezentraler Steuerung, mit denen versucht wird, mehr Alternativen und damit auch Wettbewerb in der institutionellen und organisatorischen Struktur einer Gesellschaft zu schaffen. Die dadurch entstehende institutionelle Diversifität vergrößert die adaptive Effizienz einer Gesellschaft, mit ihren Herausforderungen erfolgreich umzugehen. Stakeholder-Netzwerke erlauben die Integration und Organisation verstreuten Wissens, neuer Ideen, und eine ihrer Erfolgsbedingungen ist es, dass sie dies zu niedrigen Transaktionskosten tun. Hier liegt die Triebkraft für die allgemein anerkannte Tatsache, dass Unternehmen in den gesellschaftlichen Diskursen der letzten Jahre eine prominente Rolle gespielt haben und wohl auch noch künftig spielen werden. Unternehmen sind wissensbasierte Organisationen, die über ein vielfältiges Wissen (aus Management, Kultur, Ökonomik, Politik etc.) verfügen und Ressourcen zur Realisierung sich daraus ergebender Handlungsoptionen mobilisieren können. Damit sind sie Ressourcenbündel, die auch für die Entscheidung politischer oder gesellschaftlicher Fragen mit Nutzen zugänglich gemacht werden können. Ökonomisch gesehen stellt sich hier zunächst die Frage nach den Transaktions-kosten und der Verteilung der Erträge aus diesen materiellen und immateri- ellen Ressourcen. Damit zusammenhängend stellt sich die Frage nach der angemessenen Governancestruktur zur Mobilisierung und Einspeisung dieser Ressourcen in die Gesellschaft und umgekehrt, sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch aus Sicht der Gesellschaft. In diesem Bericht wird aufgezeigt, welche Konsequenzen sich aus der Diskussion über CSR und Netzwerke für die Betrachtung des Wesens der Firma ergeben. Dazu wird zuerst die neu entwickelte Stakeholder- Governance-Theorie vorgestellt, in der die Firma als eine gesellschaftliche Governanceform für bilaterale und multilaterale, vertraglich organisierte Stakeholder-Beziehungen verstanden wird (vgl. Kapitel II). Anschließend werden die empirischen Ergebnisse der komparativen Analyse erörtert, in der untersucht wurde, ob und inwieweit bestimmte Governanceformen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Vergleich zu Großunternehmen signifikante Unterschiede hinsichtlich Effektivität, Effizienz und Legitimität von CSR aufweisen (vgl. Kapitel III).
Viele kleine und mittlere Unternehmen haben kein eigenes Produktionssystem, jedoch wird die Notwendigkeit mit steigender Unternehmensgröße unerlässlich. Im Vordergrund stehen Ziele wie eine flache Hierarchieebene und schlanke Prozessketten. Ein Produktionssystem stellt weiterhin sicher, dass die Reaktionsfähigkeit und die Flexibilität eines Unternehmens von der Unternehmensgröße unabhängig sind. Global haben sich Systeme von Taylor und Toyota durchgesetzt. Jedoch genügt es nicht, eines der Systeme zu duplizieren, vielmehr kann die Philosophie eines bestehenden Systems dazu beitragen, um ein eigenes Produktionssystem maßgeschneidert zu entwickeln. Das Buch beschreibt die Schaffung eines schlanken Unternehmens in vier Schritten anhand der Toyotaphilosophie. Um das Ziel zu erreichen, genügt es nicht nur einzelne Prozessketten zu verschlanken, vielmehr beginnt der Leangedanke bereits in der Unternehmensphilosophie. In ihr werden die Werte, die ein Unternehmen pflegt, dargestellt. Erst wenn die grundsätzlichen Werte eines Unternehmens klar definiert sind, können Prozesse organisiert und standardisiert werden. Ein Schlüsselelement bei der Entwicklung des schlanken Unternehmens ist das Prozessdesign. Funktionierende Prozesse sorgen für eine reibungslose Fertigung von Produkten. Zudem müssen Prozesse sich ständig den ändernden Ansprüchen anpassen können. In einem nächsten Schritt muss das Partnernetzwerk aufgebaut werden. Zu den Partnern zählen interne Mitarbeitende sowie externe Lieferanten und Kunden. Die Herausforderung hierbei besteht in der Schaffung eines gemeinsamen Teams, das die gleichen Ziele verfolgt. Zum Schluss werden Methoden zur Problemlösung aufgezeigt. Das strukturierte Erkennen und Behandeln von Problemen führt letztendlich zur Behebung der Problemursache.
Durch die Banken- und Finanzkrise, welche 2007 in den USA begann und sich 2008 auf die Weltwirtschaft ausweitete, sehen sich Unternehmen mit Einsparungen und Insolvenzen konfrontiert. Deutsche Unternehmen stehen somit weiterhin einem enormen Innovationsdruck gegenüber und müssen Deutschland als Technologie- und Wissensstandort gerecht werden. Ein starker Zusammenhalt wird hierbei durch Entwicklungskooperationen gefördert und stellt deren Wichtigkeit in den Mittelpunkt. Es stellt sich schnell die Frage nach der praktischen Umsetzung von Kooperationen in Forschung und Entwicklung. Die vorliegende Arbeit soll einen umfassenden, aktuellen Überblick über die Grundlagen einer Unternehmenskooperation geben und mit Hilfe einer empirischen Studie die gängige Praxis darstellen. Dabei werden sowohl Gründe, Ziele, rechtliche Aspekte als auch die eigentliche Durchführung und spätere Beendigung der Zusammenarbeit beleuchtet. Wichtige Kernpunkte dieser Studie sind die unternehmensinternen Kernkompetenzen, der Schutz des Know-hows und die Kategorisierung von Entwicklungskooperationen. Gleichzeitig werden aktuelle Daten, die Situation der Forschung und Entwicklung in Deutschland und das Thema Förderung zusammengefasst, um ein ganzheitliches Bild zu generieren.
Die Arbeit stellt das Wesen und die Grundzüge der Lohnsteuer, einschließlich einem kurzen Abriß der Entwicklung des Lohnsteuerverfahrens, dar. Sie ist weder als Anleitung zur Ausfüllung eines Antrags auf Lohnsteuerjahresausgleich, noch als Nachschlagwerk gedacht. Der Leser dieser Ausarbeitung kennt die wesentlichen Grundzüge der Einkommensteuer, sowie deren besonderen Merkmale, wie z.B. der "Steuerprogression". Deshalb wurde hier auf die Darstellung der Einkommensteuer verzichtet; aus diesem Grunde wurde auch nicht die Veranlagung von Arbeitnehmern zur Einkommensteuer in die Ausarbeitung aufgenommen.
Eine konsequente Kunden- und Marktorientierung hat einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Das Marketing erhält damit einen herausgehobenen Stellenwert in der Unternehmensführung und übt einen nachhaltigen Einfluss auf alle Funktionen im Unternehmen aus. In der Managementausbildung wird zunehmend das theoretisch vermittelte Wissen anhand von Fallstudien aus der Unternehmenspraxis vertieft. Die Studierenden erhalten damit die Möglichkeit, das Erlernte in Kleingruppen anzuwenden. Die hierzu erforderlichen Fallstudien stehen im deutschsprachigen Raum jedoch nur begrenzt zur Verfügung. Die vorliegende Sammlung von Fallstudien zur marktorientierten Unternehmensführung basiert auf Beiträgen, die angehende Wirtschaftsingenieure und Maschinenbauingenieure kurz vor ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss an der Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung unter Anleitung des Herausgebers erstellt haben. Die Autoren zeigen auf, wie aktuelle Aspekte aus dem Bereich der Marketingstrategien und -instrumente in Unternehmen aus verschiedenen Branchen Anwendung finden. Die vorbereiteten Fragen ermöglichen es, die Fallstudien während oder nach der Vorlesung in Kleingruppenform zu bearbeiten. Die angegebenen Literaturhinweise bieten die Möglichkeit, sich vertiefend mit der jeweiligen Thematik zu befassen. Diese Fallstudiensammlung ist darüber hinaus auch für Praktiker von Interesse, die sich mit aktuellen Fragestellungen aus dem Bereich der marktorientierten Unternehmensführung näher auseinandersetzen möchten.
Durch die Verkürzung der Produktlebenszyklen und die damit verbundene steigende Anzahl hochkomplexer Produktneuanläufe wird dem Anlaufmanagement künftig eine wachsende Bedeutung zuteil. Diese Aussage wird durch die steigende Anzahl an Aufsätzen und diversen Monographien zu diesem Themenkomplex bestätigt. Die zeit- und kostensensible Anlaufphase hat bedeutenden Einfluss auf die Produktivität, Produktrendite und somit auf den Markterfolg eines Unternehmens. Die Beherrschung reibungsloser Serienanläufe wird zum Tagesgeschäft und avanciert um entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig ist sie Prämisse um sich auch künftig an den hochdynamischen und globalen Märkten behaupten zu können. Entgegen den ausgereiften Konzepten, Methoden und Theorien zur Produktionsplanung und -steuerung in der Serie birgt das zielgerichtete Management von Serienanläufen noch enorme Verbesserungspotentiale. Verschiedene Handlungsfelder greifen ineinander, werden von Normen und Kundenforderungen beeinflusst und müssen integriert betrachtet werden. Dieses Buch soll einen Überblick über die Handlungsfelder des Anlaufmanagements sowie den Einfluss von Normen und Kundenanforderungen geben. Darüber hinaus soll die zentrale Bedeutung des Anlaufmanagements durch eine Umfrage bei OEM, 1st- und 2nd-Tier-Lieferanten bestätigt werden. Des weiteren werden Methoden und Werkzeuge vorgestellt, die bei der Einführung des Anlaufmanagements in einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie entwickelt wurden.
Der Einsatz von adaptiv arbeitenden Sicherheitssystemen im Kraftfahrzeugbereich wird ständig zunehmen. Im vorliegenden Projekt soll ein einfach arbeitendes und schnellschaltendendes Aktorprinzip mit Hilfe des Einsatzes von Formgedächtniselementen realisiert werden. Ein solch kostengünstiges und sehr sicher arbeitendes System wird nicht nur vorhandene teure und aufwendige Systeme ersetzen können, sondern es wird auch durch die hohe Integrierbarkeit und günstige Recyclebarkeit den Einsatz von Aktoren im Kraftfahrzeugbereich erhöhen. Gegenstand dieses Projektes ist die werkstoffkundliche Entwicklung eines adaptiven Sicherheitssystems mit Formgedächtnislegierungen zum Einsatz in Kraftfahrzeugen. Durch die spontane Umwandlung der FGL beim Überschreiten einer kritischen Temperatur, können sehr schnell und funktionssicher Linearbewegungen ausgeführt werden. Das Problem der Langzeitstabilität des Formgedächtniseffektes soll in diesem Forschungsvorhaben betrachtet werden. Hierzu werden durch Auslagerungsversuche sowohl die Auswirkungen von Ausscheidungen, als auch die metallkundlichen Hintergründe für die Entstehung der Ausscheidungen betrachtet. Durch die Kenntnis der ablaufenden Vorgänge sollte es möglich sein Legierungen einzusetzen, welche die erforderliche Langzeitstabilität aufweisen. In einem weiteren Projektschritt sollen Schnellerwärmungssysteme entwickelt und erprobt werden, die es ermöglichen mit dem vorhandenen Bordstromnetz eine schnellstmögliche und sichere Erwärmung der FG-Elemente zu gewährleisten.
Entwicklung einer neuartigen Prüfanlage zur Prüfung von Bauelementen aus Formgedächtnisteilen
(2004)
Im Rahmen des Forschungsvorhabens, unterstützt durch das Förderprogramm des BMBF „Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen“ (aFuE), soll eine voll automatisierte, universale Prüfanlage gebaut werden mit deren Hilfe es möglich ist, das Verhalten von Formgedächtnislegierungen (FGL) bei der Variation verschiedener Parameter zu ermitteln. Die Prüfanlage soll in erster Linie sehr genau die Phasenumwandlungstemperaturen der Formgedächtnislegierungen ermitteln, um damit einen tieferen Einblick in die metallkundlichen Hintergründe zu gewinnen. Aber es gibt auch weitere Anwendungen wie zum Beispiel das so genannte „Training“, indem man durch gezielte thermische und mechanische Belastungen den FGL verschiedene Formgedächtniseffekte trainiert. Ein weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist das Erstellen einer Prüfnorm für FGL die den gesamten Prüfablauf dokumentieren und ergänzen wird. Letztendlich soll die Prüfeinrichtung eine Plattform für die Weiterentwicklung der existierenden FG-Anwendungen sein, sowie die Einsatzmöglichkeiten dieser Werkstoffe zu erweitern. Da es derzeit keine Normung für Bauteile aus FGL gibt, soll in den erfolgten Tests ein Vorschlag für eine FG-Normung gemacht werden. Förderkennziffer 17 092 02
Altbausanierung spielt in der Baupraxis eine immer wichtigere Rolle, während das Bauvolumen bei den Neubauten abnimmt. Diesem Trend wird im Studiengang Architektur der HTWG Konstanz durch neue Vorlesungen und Seminare vermehrt Rechnung getragen. So wurde im Sommersemester 2003 durch den Lehrbeauftragten Architekten Roger Karbe (Berlin) und Prof. Cengiz Dicleli (FH-Konstanz) das Seminar „Konstruktiver Denkmalschutz“ durchgeführt. Fünf denkmalgeschützte Bauten vom Weltrang, die bereits erfolgreich saniert, modernisiert und zum Teil umgenutzt worden sind, wurden unter konstruktiven und funktionalen Aspekten des Denkmalschutzes untersucht und analysiert. Diese sind der Hamburger Bahnhof, das Alte Museum, der Langhansbau im Schloss Charlottenburg, das Fährhaus auf der Pfaueninsel und Stülers Neues Museum, das zurzeit vom englischen Architekten David Chipperfield wieder hergestellt wird. Häufig werden Überlegungen zum Erhalt und Schutz historischer Bausubstanz zu wenig, zu spät oder gar nicht angestellt. Viele herausragende Gebäude sind deshalb bereits verloren gegangen. Die totale Konservierung historischer Anlagen bietet selten einen sinnvollen Lösungsansatz. Der Verzicht auf jede Veränderung schließt am Ende eine sinnvolle Nutzung aus. Entfallen oder Verändern sich die ursprünglich geplanten Nutzungen, so sollte vor jeder Aufgabe sorgfältig geprüft werden, wie weit bauliche Anlagen für neue Nutzungsanforderungen herangezogen werden können. Das Lehrziel beinhaltet die Einordnung der betreffenden Gebäude in das geschichtliche Umfeld. Danach wird das Hauptaugenmerk auf die konstruktiven Zusammenhänge gelenkt. Dabei werden möglichst alle Rahmenbedingungen erfasst: Grundstückswahl, Baugrund, Bauzeit, Baumaterialien, Baumethoden, technische Ausstattungen und Kostenrelevanz. Vertiefend folgen dann eine Erarbeitung der Wechselwirkung zu den ursprünglichen Nutzungen und die Hinlenkung zur Erkenntnis der speziellen Korrelation zwischen Konstruktion und Funktion auch bei den historischen Bauten. Die zukünftigen Architekten müssen auch lernen, sich und ihren schöpferischen Ansatz selbst kritisch zu hinterfragen. Erst das umfassende Wissen um die geschichtlichen wie kon-struktiven Zusammenhänge ermöglicht ihnen eine eigene Positionierung. Beim Erhalt historischer Gebäude durch einen möglichst schonenden Umgang mit vorhandener Substanz können gleichermaßen wirtschaftliche Interessen der Investoren wie auch die Forderungen des Denkmalschutzes befriedigt werden. Anhand der ausgewählten Bauwerke in Berlin, die alle unter Denkmalschutz stehen, konnten die Architekturstudenten verschiedene Ansätze von erfolgten Umnutzungen und den daraus folgenden Umbauten studieren. Die Bauten bieten einen Abriss der Bau- und Kulturgeschichte Preußens über einen Zeitraum von 100 Jahren vom Ende des 18. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts.
Es handelt sich um eine Arbeit im Rahmen des BMBF-Programm "Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen". Schutz und Steuerung spielen eine entscheidende Rolle bei der Automatisierung in der elektrischen Energieversorgung. Moderne Geräte sind Mikrorechnergesteuert, und ihre korrekte Funktion wird bestimmt durch das Zusammenwirken ihrer Hardware und Software mit der Hochspannungsanlage. Zudem ist die Software für den individuellen Einsatz parametriert. Untersuchungen mit realen Schutz- und Steuerungseinrichtungen an realen Anlagen sind aufwendig und riskant. Gewonnene Betriebserfahrungen kommen häufig erst nach einem Schadensereignis. Dagegen ermöglichen Simulationen breit abgestützte Untersuchungen realer Betriebs- und Fehlerfälle im Voraus. Sie unterstützen damit nicht nur kurze Entwicklungs-, Projektierungs- und Inbetriebnahmezeiten, sondern tragen auch zur sicheren, zuverlässigen und kostengünstigen Stromversorgung bei. Simulationen sind aus unterschiedlichen Blickwinkeln sinnvoll: • Planung und Projektierung von Hochspannungsanlagen mit den zugehörigen Schutz- und Leitsystemen • Ereignisgenaue und präzise Analyse von Störungen, z.B. nach einem Leitungsausfall oder einem Blackout • Entwicklung von Schutz- und Steuergeräten und -systemen einschließlich Hardware, Software und Firmware • Ausbildung, Training, Beratung. Aufgabe des Projekts ist die Erprobung eines Echtzeitnetzmodells für typische Schutztechnik-Anwendungen. Im Gegensatz zu bekannten Energietechnik- und Schutztechnik-spezifischen Lösungen soll die Simulation auf der Basis des in der gesamten Technik weit verbreiteten Werkzeugs Matlab/Simulink einschließlich SimPowerSystems (frühere Bezeichnung: Power System Blockset) basieren. Zunächst soll ein vollständiges Simulationssystem einschließlich Schutzgeräten in Betrieb genommen werden. Dafür ist die Simulationsrechner-Hardware mit möglichst hoher Rechenleistung einschließlich geeigneter Interfacekarten für die Analogausgaben und die digitalen Schnittstellen zum Projektbeginn neu zu beschaffen. Die Untersuchung des Echtzeit-Netzmodells soll anhand typischer Netzkonfigurationen mit entsprechenden Schutzanwendungen erfolgen, z.B.: Hochspannungs-Doppelleitung mit Kurzschluss oder Pendelungen; Generator-Einspeisung, auch mit motorischen Verbrauchern und Umschaltvorgängen. Damit sollen die wesentlichen Möglichkeiten und Grenzen der Simulation festgestellt werden: • Korrektheit und Genauigkeit der Simulation • Anforderungen an Simulations-Rechnerhardware abhängig von Modellgröße, Frequenzbereich bzw. Zeitschrittweite • Möglichkeiten für Echtzeit- und Offline-Simulation auf Basis derselben Modellparameter • Integration von Schutzalgorithmen und -geräten in die Simulation (anstelle realer Geräte) • Erweiterbarkeit und Offenheit, z.B. betreffend Wide-Area-Protection, Simulation von Stromwandlern mit Sättigung, Modellierung von nicht in der Bibliothek verfügbaren Komponenten, Anlagen mit mehreren und verschiedenartigen Schutz-, Steuer- und Leitsystemkomponenten Simulation für Schutz- und Stationsleittechnik mit Matlab/Simulink Seite 4 • Bedienungsfreundlichkeit • Geeignete Visualisierung, Archivierung und Dokumentation • Kosten • Empfehlungen für den Einsatz.
Das Forschungsprojekt betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ermittlung der Griffigkeit von Verkehrsoberflächen mittels Daten, die von einem Satelliten-Navigations-System in Verbindung mit Kfz-typischen Daten während eines Bremsvorganges erhalten werden. Die Bewegungsdaten des Fahrzeuges werden aus relativ genauen Navigationsinformationen in sehr kurzen Zeitintervallen per Funkübertragung oder direkt im Fahrzeug auf einem Datenträger abgelegt. Hieraus werden die ortsbezogenen Bremsverzögerungen ermittelt und ggf. mit denjenigen eines mitgeführten Beschleunigungsmeßgerätes verglichen. Aus den Bremsverzögerungen werden in Verbindung mit den Kfz-Kennwerten und der Straßengeometrie die jeweils ausnutzbaren Kraftschlussbeiwerte (sog. Reibwertmaxima) bzw. die örtliche Griffigkeit der Verkehrsoberfläche ermittelt.
BMBF-Programm "Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen Schlussbericht FKZ 17086 00 Ausgangssituation Bei der Entwässerung von Siedlungsgebieten sind teure Maßnahmen zum Schutz der Siedlungen und der Gewässer vor Hochwasser und Schmutzstoffen erforderlich. Mit den Zielsetzungen „Kosteneinsparung“ und “Verbesserung des Gewässerschutzes“ hat der Beratende Ingenieur Dipl.-Ing.(FH) Harald Güthler (1996) aus Waldshut-Tiengen das Verfahren des „HydrOstyx“ gebremsten Abflusses entwickelt und im Dezember 1995 zum Patent angemeldet. Die im Rahmen des Verfahrens benutzte neue technische Einrichtung ist die HydrOstyx-Abflussbremse. Bei der HydrOstyx-Abflussbremse handelt es sich um eine technische Einrichtung, die wegen ihrer Einfachheit ein preiswertes Drosselorgan im Abwasserkanal darstellt, das ohne Fremdenergie weitgehend wartungsfrei und betriebssicher funktioniert. Die HydrOstyx-Abflussbremse kann sowohl in bestehende als auch in neue Abwasserkanäle eingebaut werden. Ziele Mit der Hydrostyx-Abflußbremse können u. a. folgende Ziele erreicht werden: Reduzierung von Neubaumaßnahmen durch Aktivierung bisher ungenutzter Speicher. Da im Sinne der Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen nach ATV-Arbeitsblatt A 128 die Anrechenbarkeit solcher Speicherräume zulässig ist, kann bei geschickter Nutzung der aktivierten Retentionsvolumen eine Redimensionierung der bisher geplanten Regenbecken erfolgen. Beseitigung von Konfliktpunkten im Kanalnetz. Durch Aktivierung von Retentionsvolumen lassen sich Abflussspitzen reduzieren. Überlastete Kanäle können nun die abflussverzögerte Wassermenge transportieren, der Austausch bzw. Neubau von Kanälen kann entfallen. Minderung von Überflutungshäufig und Belastungen von Flüssen und Bächen aus Regenwasserentlastungen. Der Einstau des Wassers im Kanal führt zu einer Retentionswirkung, dadurch werden die Abflussspitzen bei Regenwasserentlastungen in die Vorfluter häufig wesentlich reduziert. Die führt zu Verbesserungen beim Hochwasserschutz und bei der Gewässerökologie. Optimierung des Wirkungsgrades von Kläranlagen durch verbesserte Ausschöpfung der zulässigen Beaufschlagung. Kläranlagen sind durch den diskontinuierlichen Zufluss von Schmutz- bzw. Mischwasser Schwankungen im Betriebsablauf unterzogen, die durch entsprechende Reserven in den Becken ausgeglichen werden können. Durch die Aktivierung von Retentionsraum lassen sich Stoßbelastungen reduzieren und bei Regenwetter kann ein größerer Teil des verschmutzten Wasser als bisher auf der Kläranlage gereinigt werden. Im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts wurden folgende Teilaufgaben bearbeitet: Hydraulische Untersuchung der Hydrostyx-Abflussbremse im Wasserbaulabor der HTWG Konstanz. Ziel war die Ermittlung der Schachtverluste, der Überfall- und Durchflussbeiwerte für die HydrOstyx-Abflussbremse. Auswertung und Beurteilung der Abfluss- und Schmutzfrachtmessungen an den Regenüberläufen Hoppetenzell und Zizenhausen/Stampfwiese vor und nach dem Einbau von 4 HydrOstyx-Abflussbremsen. Durchführung von Schmutzfrachtberechnungen mittels Langzeitsimulation mit dem Simulationsmodell KOSIM XL vom Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie in Hannover. Die Simulationsberechnungen erfolgen mit und ohne Hydrostyx-Abflussbremsen für die Einzugsgebiete der beiden Regenüberläufe. Mit Hilfe der hydraulischen Untersuchungen im Wasserbaulabor und durch die Auswertung der Naturmessungen sollten die hydraulischen und hydrologischen Bemessungsgrundlagen für die Neuentwicklung erarbeitet werden. Die Untersuchungsergebnisse liefern auch wichtige Grundlagen für die wasserwirtschaftliche Beurteilung des neuen Verfahrens. Verwertung der Ergebnisse Das Projekt hat insgesamt gezeigt, dass mit Hilfe von HydrOstyx-Abflussbremsen erhebliche Einsparpotentiale sowohl bei der hydraulischen Sanierung als auch bei der Regenwasserbehandlung in Mischwasserkanalisationen möglich sind. Die Ergebnisse dieses Projekts tragen sicher dazu bei, dass beim weiteren Ausbau der Regenwasserbehandlung und bei der Sanierung von Mischwasserkanalisationen verstärkt nach kostengünstigen Alternativen gesucht wird. Hierzu kann das Verfahren des HydrOstyx gebremsten Abflusses einen wesentlichen Beitrag leisten.
Schlussbericht Verbundprojekt "Verfahren zur Schwermetallelimination in sauren Beizabwässern"
(2003)
Im Vorhaben zur "Schwermetallelimination aus sauren Beizabwässern" sollen zwei 2-stufige Laborreaktoren aufgebaut und betrieben werden, um in diesem Maßstab, die zur Reinigung der Abwässer notwendigen mikrobiologischen, physikalisch-chemischen und biophysikalischen Prozesse zu optimieren. Schadstoffabbau, Schwermetallausfällung und Biosorption wurden in einem Durchflusssystem so aufeinander abgestimmt, daß bei minimaler Verweilzeit die mikrobiellen Umsetzungen von Nitrat zu molekularem Stickstoff (Denitrifikation) und von Sulfat zu Sulfid (Sulfatreduktion) ablaufen und dabei die Schwermetalle als Hydroxide, Carbonate oder Sulfide effizient ausgefällt werden. Dabei muß außerdem die Versorgung der Mikroorganismen durch eine eigene Kohlenstoff- und Energiequelle gewährleistet sein. Die auf der Laborreaktorebene gewonnenen Erkenntnisse sollten dann in den Technikumsmaßstab (100 1) übertragen werden. Nach der Erprobung dieser Anlage im Dauerbetrieb und Ausweitung der gewonnenen Erfährungen sollte eine industrielle Anlage (300 1) konzipiert werden. Als erstes Ziel war ein Nitratabbau von 3500 mg NO3/l d angestrebt, während als weitergehendes Ziel eine flexible Strategie zur Prozeßführung bei variierenden Konzentrationen der Abwasserinhaltsstoffe unter Einhaltung der durch den Rahmen-Abwasser-VwV Anhang 40 vorgeschriebenen Einleitungsgrenzwerte ermittelt werden sollte