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Compliance ist originär Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Prüfung zukommt. Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Prüfungsstandard – Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas erörtert werden. Erstens soll das Verhältnis von Leitung und Überwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates geklärt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Prüfung in Grundzügen diskutiert und drittens der neue Prüfungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.
Die neue DIN ISO 26000 ist der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung. Die Norm hilft jeder Organisation festzustellen, welche Form gesellschaftlicher Verantwortung sie übernehmen kann. Diese Erkenntnisse lassen sich für einen gelungenen Öffentlichkeitsauftritt und zur Verbesserung von Image und Ansehen nutzen. In diesem Beuth-Praxis-Band werden in einfacher Sprache die Kerngedanken und der Aufbau der Norm erläutert. Überblicksdarstellungen und leitende Fragen sollen allen Leser*innen dabei helfen, die Bedeutung der Norm im Kontext der eigenen Organisation abzuschätzen. Im Mittelpunkt stehen dabei Hilfestellungen zur Identifizierung von Stakeholdern, zur Abgrenzung des eigenen Einflussbereiches sowie zur Bestimmung von Relevanz und Signifikanz der einzelnen Kernthemen und Handlungsfelder.Hinweis: Im April 2021 ist der „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“ in das europäische Normenwerk übernommen worden und als DIN EN ISO 26000:2021-04 neu erschienen. Die Aussagen im Leitfaden sind dabei inhaltlich unverändert geblieben, sodass die Inhalte dieser Veröffentlichung uneingeschränkt auch auf die DIN EN ISO 26000 angewendet werden können.
Der Begriff „Sorgfalt“ steht für Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit1 und drückt sich in der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer aus.
Diese Definition zum Begriff „Sorgfalt“ stellt nur auf die Wahrung der Interessen anderer ab und lässt eigene Interessen im Bereich der Sorgfalt unerwähnt. Es dürfte unbestritten sein, dass Sorgfalt auch im Rahmen eigener Interessen eine Rolle spielt (vgl. u.a. § 277 BGB, der von der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten spricht).
Dem folgend hieße das, dass ein Betriebsinhaber dann die erforderliche Sorgfalt walten lässt, wenn er genau und gewissenhaft seine Leitungsfunktion ausübt und nicht (nur) die eigenen Interessen, sondern die Dritter – nämlich die der Gesellschaft/des Betriebes – wahrt. Möglich ist sehr wohl auch, dass sich Eigen- und Drittinteresse decken.
Die vorliegende Studie bildet die erste von fünf Studien, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“ erarbeitet werden.
Ziel dieser Studie ist es, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu analysieren und darzulegen, um wesentliche Kriterien zur sinnvollen Unterscheidung von Unternehmenstypen mit Blick auf die (Anforderungen an die) Corporate Governance zu identifizieren sowie rechtliche Grenzen und Problemfelder der Umsetzung und Durchsetzung von Organisationspflichten in unterschiedlichen Rechtsformen und gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen aufzuzeigen.
Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Intention, dem Management von Unternehmen (in Deutschland meist Vorstand oder Geschäftsführer) Empfehlungen zu geben, mit welchen unternehmerischen Maßnahmen sie die Erfüllung der an sie gestellten Organisations- und Aufsichtspflichten angemessen erfüllen können. Dabei wird der Fokus auf solche Maßnahmen gelegt, die im Rahmen eines umfassenden Compliance Management Systems implementiert werden, die dazu dienen, Fehlverhalten der Mitglieder eines Unternehmens zu verhindern und eine redliche und regelgetreue Führung der Geschäfte zu ermöglichen und sicherzustellen (sog. Business Conduct Compliance).
Risk-Governance-Cluster-Cube
(2013)
Für die Festlegung der Größengrenzen der einzelnen Leitfäden wurde auf die Unternehmens-daten verschiedener amtlicher Erhebungen und Statistiken zurückgegriffen. Im Folgenden wird dargestellt, welche Betriebsgrößen jeweils als Grenze zwischen zwei Leitfäden gewählt wurden und aus welchem Grund bzw. auf welcher Basis die jeweilige Betriebsgröße als Grenze gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der Übergang von einer Größenklasse in die nächste fließend und die Grenzen damit nicht trennscharf sind und nicht sein sollen. Vielmehr stellen die Größengrenzen Richtwerte dar, die Unternehmen eine Orientierung geben sollen bei der Beurteilung, welcher Leitfaden für ihr Unternehmen geeignet ist. Die endgültige Zuordnung des Unternehmens zu einem Leitfaden obliegt den jeweiligen Unternehmensverantwortlichen
Die Gründe für eine Überwachung und Überprüfung von CMS können mannigfaltig sein:
- Unternehmen und Geschäftsleitung beabsichtigen die Minderung des Haftungsrisikos (vgl. z.B. USSG, wonach der Nachweis eines „Effective Program to Detect and Prevent Violations of Law“ einen Strafmilderungsgrund darstellen kann)
- Die Geschäftsleitung möchte sich nach erstmaliger Implementierung eines CMS dessen Effektivität versichern lassen
- Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss kommen ihrer Pflicht gem. §§ 111 Abs. 1, 107 Abs. 3 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (vgl. Ziff. 5.3.2 des DCGK) nach, die Wirksamkeit eines eingerichteten internen Kontrollsystems zu überwachen. Dies umfasst auch die Überwachung der Angemessenheits- und Funktionsfähigkeit des CMS4
- Prüfung im Rahmen der gesetzlichen bzw. freiwilligen Abschlussprüfung
- Nachweis eines durch eine unabhängige Instanz geprüften CMS im Rahmen von M&A Transaktionen
- Überprüfung des CMS nach einem erheblichen Compliance-Verstoß
- Einsetzung eines sog. „Compliance Monitors“ nach US-amerikanischer Rechtspraxis, der auf Grundlage einer Vereinbarung mit US Behörden das Unternehmen einige Jahre dahingehend kontrolliert, ob die eingerichteten Compliance-Maßnahmen auch greifen
Auf Basis der Auswertung bestehender internationaler Studien zur Wirtschaftskriminalität und zum Compliance- und Integrity-Management von Umfrageinstituten und Beratungshäusern ist es das Ziel dieser Studie, einen Überblick zu den generischen Compliance-Risiken sowie Risiken, die sich mit Blick auf die Einhaltung von Organisationspflichten auftun, zu geben.
Von besonderem Interesse ist dabei die Analyse der größten Risiken für Unternehmen unterschiedlicher Organisationskomplexität. Für die komparative Analyse wurden bereits durchgeführte und veröffentlichte Studien einschlägiger Herausgeber herangezogen, deren inhaltlicher Fokus der Befragung den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Compliance-Management, Ethics- und Integrity-Management zuzuordnen sind.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Studien zunächst kurz vorgestellt und in einem weiteren Schritt die wesentlichen Studien-Ergebnisse zu den Fallzahlen, entstandenen Schäden und Tätern bezüglich Compliance-Verstößen im Unternehmen, den wahrgenommenen Compliance-Risiken und besonders betroffenen Unternehmensbereichen untersucht. Abschließend werden die erhobenen Daten zusammenfassend bewertet. Der Untersuchung der Primärdaten aus den Studien vorangestellt ist eine definitorische Annäherung an den Risiko-Begriff im Allgemeinen und an den Begriff des Compliance-Risikos im Speziellen.
Compliance im Mittelstand
(2014)
Regarding moral concerns in the business sphere, integrity is often mentioned as one of the core values that guides the behavior of companies. Daimler for instance states: “Acting with integrity is the central requirement for sustainable success and a maxim that Daimler follows in its worldwide business practices.”1 Reference to integrity is mostly supposed to signal that the company acts morally responsibly. Although some companies specify what acting with integrity means for them, it generally remains unclear what the concept of integrity entails – both broadly speaking and referring to business. This conceptual gap shall be filled by developing a concept of integrity that can be transferred to the business context. For this purpose, the main criteria that constitute moral integrity will be discussed before reflecting on how these could be integrated into a practical and comprehensive concept of corporate integrity.
Compliance Essentials
(2017)
Die Stiftung – CLUB OF HAMBURG widmet sich wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert dem zeitgemäßen Verständnis unternehmerischen Erfolgs. Nach Überzeugung ihrer Stifter und Partner bilden wirtschaftlicher Erfolg und anständige Unternehmensführung eine untrennbare Einheit.
Anständiges Verhalten bedeutet nicht nur die legitimen Erwartungen der Gesellschaft und der eigenen Organisation zu berücksichtigen, sondern auch grundlegende ethische Werte und Prinzipien sowie daraus abgeleitete Normen, Gesetze und Regelungen zu respektieren und einzuhalten. Aus dieser Überzeugung heraus verfolgt die Stiftung das Ziel, Führungskräfte auf allen Managementebenen zur Umsetzung einer umfassend werteorientierten Unternehmensführung anzuregen und praxisorientiert zu unterstützen.
In enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und spezialisierten Forschungseinrichtungen wurde das Entwicklungsmodell „Erfolg mit Anstand“ entwickelt. Das Modell verbindet die Inhalte einschlägiger globaler Standards mit den praktischen Erfahrungen aus der Evaluierung und Zertifizierung verantwortlicher, exzellenter Unternehmensführung. Auf diese Weise kann „ehrbares Verhalten“ von Unternehmen nicht nur bewertet und zertifiziert, sondern auch dokumentiert und extern nachvollziehbar gemacht werden. Das Entwicklungsmodell bildet die normative Basis des DEX Deutscher Ethik Index. Als Ergänzung zum rein Shareholder-Value-orientierten DAX steht der DEX Deutscher Ethik Index Unternehmen und Organisationen aller Größen, Branchen und Rechtsformen offen. Er dokumentiert den unternehmensethischen Fortschritt als Basis des wirtschaftlichen Erfolgs unter den Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts nachweislich und breitenwirksam.
SDG Voyager - A practical guide to align business excellence with Sustainable Development Goals
(2018)
By now, an inflationary high number of international publications on the topic “Agenda 2030” exist. But unanswered to this day seems to be the question of how the CSR-management of a company can make a concrete contribution to the SDGs. Instead of unilaterally demanding the reporting of companies’ sustainability activities, the SDG Voyager starts earlier in the process with the intention of encouraging companies of all sizes to become familiar with the fields of action for corporate responsibility and to attend to these issues without feeling overwhelmed. Many companies will find that they are already making a big contribution to sustainable development in a number of fields. In other areas, however, there will still be an urgent need for action. The SDG Voyager aims to acquaint companies with these topics and support them to fulfill their responsibilities towards their stakeholders and society.
Der DEX Deutscher Ethik Index® gibt Auskunft darüber, ob der Erfolg eines Unternehmens auf anständige Weise erreicht wurde. Zielgruppe des veröffentlichten DEX sind alle Anspruchsgruppen (Stakeholder) und die Gesellschaft. Der DEX informiert darüber, ob das Unternehmen einen Mehrwert für alle seine Stakeholder schafft (= Stakeholder Value). Der DEX unterstützt Entscheidungen der Öffentlichkeit, ob einer Organisation aufgrund ihres Beitrags für die Gesellschaft die „License to Operate“ erteilt wird (= Shared Value).
Integrität in Unternehmen
(2018)
Unternehmen stehen in der Verantwortung, eine Vielzahl an Werten in ihrem Geschäft zu beachten, allen voran den der Integrität. Das Buch beantwortet die Frage, was Integrität für Unternehmen bedeutet und wie integres Unternehmenshandeln erreicht werden kann. Die Autorin entwickelt einen theoretisch fundierten und praktisch anwendbaren Ansatz der Unternehmensintegrität und gibt Orientierung, wie dieser durch vielfältige Maßnahmen im Rahmen von Integrity Management umgesetzt werden kann. Dabei werden klassische Compliance-Ansätze um eine werteorientierte Perspektive ergänzt, damit Unternehmen ihre je eigene Verantwortung wahrnehmen können.
Der Begriff "Integrität" nimmt das Verhältnis zwischen individuellem Handeln und der Einhaltung von Regeln und Werten in den Blick. Grüninger/Wanzek betonen, dass integres Handeln nicht blinde Regelbefolgung, sondern die Erfüllung der zugrundeliegenden Werte erfordert. Von Integrität wird gesprochen, wenn die ethischen Werte im individuellen Denken und Tun sowie auf persönlicher und organisationaler Ebene übereinstimmen.