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„Nackte Tatsachen genügen nicht, um den Leser bis zum Schluss bei der Stange zu halten. [Auch der] Verfasser von [Fach- und] Sachtexten hat das Recht – wenn nicht gar die Pflicht –, die Wunder der Erzählkunst für sich zu erschließen, um seine Texte zu einer interessanten und vergnüglichen Lektüre zu machen.“ – Der Vortrag geht der Frage nach, ob diese Forderung des vielgelesenen Ratgeberautors Sol Stein berechtigt ist und inwiefern sie eingelöst werden kann. Zu diesem Zweck werden Stil- und Kompositionsmittel aus den Bereichen Lexik, Grammatik, Syntax, Stilistik, Erzählstrategie und Textorganisation anhand von Formulierungsbeispielen vorgestellt und auf ihre Funktion in Erzählliteratur oder Journalismus hin untersucht. In einem zweiten Schritt wird jeweils nach der Übertragbarkeit dieser sprachlichen Mittel auf Fachtexte gefragt. Anhand parallel ausgerichteter Beispiele wird eine mögliche verlagerte Funktion im Wissenschaftskontext skizziert. Der erhoffte Erkenntnisgewinn des Vortrags betrifft sowohl das Verfassen eigener Publikationen als auch die Vermittlung von Schreibfähigkeiten für künftige Fachautor*innen, weshalb die Formulierungsbeispiele verschiedensten, auch technischen und naturwissenschaftlichen Domänen entnommen sind.
(Literaturangabe: Stein, Sol: Über das Schreiben [1995], dt. Waltraud Götting, 10. Aufl., Zweitausendeins, Frankfurt a. M., 2006, zit. S. 49)
Der Einsatz von Plagiatssoftware sollte auf die Zielgruppe abgestimmt sein. Da die Beurteilung des digitalen Prüfberichts Expertenwissen voraussetzt, erscheint ein unbegleiteter Zugriff nicht sinnvoll. Da meist nicht mit Betrugsabsicht, sondern aus Regelunkenntnis plagiiert wird, ist eine Beschränkung auf eine flächendeckende Detektion keine Lösung. Umfassendes Regelwissen, ein Verständnis für die grundlegende Bedeutung intertextueller Bezüge sowie selbstverantwortliches Handeln sind Vermittlungsziele der HTWG-Schreibberatung. Zu diesem Zweck macht das HTWG-Modell den Schreibkursbesuch zur Zulassungsvoraussetzung für die freiwillige Plagiatskontrolle und behält sich die Deutungshoheit über den Prüfbericht vor.