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Compliance hat in der Vergangenheit oftmals versagt, der aktuelle „VW-Abgasskandal“ ist nur ein Beispiel. Es muss nicht alles neu erfunden werden, und nicht alles, was Unternehmen in der Vergangenheit im Bereich Compliance taten, ist schlecht. Aber es ist an der Zeit, Compliance neu zu denken. Worauf kommt es wirklich an im Compliance Management 2.0? Meine Antwort lautet, dass Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit gefördert werden müssen und gefördert werden können. Wie, das versuche ich im Rahmen von sechs Thesen zu skizzieren.
Compliance ist originär Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Prüfung zukommt. Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Prüfungsstandard – Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas erörtert werden. Erstens soll das Verhältnis von Leitung und Überwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates geklärt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Prüfung in Grundzügen diskutiert und drittens der neue Prüfungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern
in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie
für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben. Die Leitlinien für
die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst
konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben.
Die Leitlinien für die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben.
Die Leitlinien für die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
Intention der Guidance und der Leitlinien ist es, den Entscheidungsträgern in Unternehmen (Management und Aufsichtsrat) Hilfestellung und Orientierung für
die Entwicklung und Implementierung angemessener Compliance-Maßnahmen sowie für die Beurteilung der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu geben.
Die Leitlinien für die vier festgelegten Unternehmensgrößenklassen konzentrieren sich darauf, möglichst konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Implementierung
eines Compliance-Management-System (cms) zu geben.
In diesem Annex werden verschiedene spezifische Anforderungen und Risikotreiber dargelegt, die für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe bei der Erfüllung
ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflichten relevant sein können und den Compliance-Komplexitätsgrad eines Unternehmens erhöhen mit der Folge, dass das Unternehmen damit in eine höhere Compliance-Komplexitätsstufe gelangen kann und denen die Unternehmen daher eine besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollten.
In einem Expertengespräch tauschen sich Herr Michael Kayser, Geschäftsführer der digital spirit GmbH und Herr Prof. Dr. Stephan Grüninger, Direktor des Center for Business Compliance & Integrity (CBCI) an der Hochschule Konstanz, zur neuen ISO 19600 “Compliance Management Systems” aus. Das Gespräch wurde von Frau Sabrina Quintus, Akademische Mitarbeiterin am CBCI, geleitet.