KICG-Forschungspapiere
In der Reihe "KICG-Forschungspapiere" werden die Ergebnisse der am Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) durchgeführten Forschungstätigkeiten dokumentiert und kommuniziert.
ISSN: 2198-4913
Ab 2022: KICG Kompendium
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Keywords
- Compliance-Risiken (1)
- Compliance-System (1)
Institute
Nr. 10
Wie gehen mittelständische Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit mit Compliance-Risiken um? Wie gelingt das Risikomanagement spezifischer Herausforderungen der Regelkonformität in Wachstumsländern, die aus Compliance-Gesichtspunkten als Hochrisikoländer eingestuft werden? Und was beschäftigt dabei Compliance-Officer im Mittelstand?
Diesen Fragen widmete sich ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt am Konstanz Institut für Corporate Governance.
Die nachfolgende Publikation stellt die zentralen Studienergebnisse vor und fokussiert dabei auf Herausforderungen und Lösungen für das Compliance- und Integrity Management.
Nr. 9
Regarding moral concerns in the business sphere, integrity is often mentioned as one of the core values that guides the behavior of companies. Daimler for instance states: “Acting with integrity is the central requirement for sustainable success and a maxim that Daimler follows in its worldwide business practices.”1 Reference to integrity is mostly supposed to signal that the company acts morally responsibly. Although some companies specify what acting with integrity means for them, it generally remains unclear what the concept of integrity entails – both broadly speaking and referring to business. This conceptual gap shall be filled by developing a concept of integrity that can be transferred to the business context. For this purpose, the main criteria that constitute moral integrity will be discussed before reflecting on how these could be integrated into a practical and comprehensive concept of corporate integrity.
Nr. 8
Auf Basis der Auswertung bestehender internationaler Studien zur Wirtschaftskriminalität und zum Compliance- und Integrity-Management von Umfrageinstituten und Beratungshäusern ist es das Ziel dieser Studie, einen Überblick zu den generischen Compliance-Risiken sowie Risiken, die sich mit Blick auf die Einhaltung von Organisationspflichten auftun, zu geben.
Von besonderem Interesse ist dabei die Analyse der größten Risiken für Unternehmen unterschiedlicher Organisationskomplexität. Für die komparative Analyse wurden bereits durchgeführte und veröffentlichte Studien einschlägiger Herausgeber herangezogen, deren inhaltlicher Fokus der Befragung den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Compliance-Management, Ethics- und Integrity-Management zuzuordnen sind.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Studien zunächst kurz vorgestellt und in einem weiteren Schritt die wesentlichen Studien-Ergebnisse zu den Fallzahlen, entstandenen Schäden und Tätern bezüglich Compliance-Verstößen im Unternehmen, den wahrgenommenen Compliance-Risiken und besonders betroffenen Unternehmensbereichen untersucht. Abschließend werden die erhobenen Daten zusammenfassend bewertet. Der Untersuchung der Primärdaten aus den Studien vorangestellt ist eine definitorische Annäherung an den Risiko-Begriff im Allgemeinen und an den Begriff des Compliance-Risikos im Speziellen.
Nr. 7
Die Gründe für eine Überwachung und Überprüfung von CMS können mannigfaltig sein:
- Unternehmen und Geschäftsleitung beabsichtigen die Minderung des Haftungsrisikos (vgl. z.B. USSG, wonach der Nachweis eines „Effective Program to Detect and Prevent Violations of Law“ einen Strafmilderungsgrund darstellen kann)
- Die Geschäftsleitung möchte sich nach erstmaliger Implementierung eines CMS dessen Effektivität versichern lassen
- Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss kommen ihrer Pflicht gem. §§ 111 Abs. 1, 107 Abs. 3 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (vgl. Ziff. 5.3.2 des DCGK) nach, die Wirksamkeit eines eingerichteten internen Kontrollsystems zu überwachen. Dies umfasst auch die Überwachung der Angemessenheits- und Funktionsfähigkeit des CMS4
- Prüfung im Rahmen der gesetzlichen bzw. freiwilligen Abschlussprüfung
- Nachweis eines durch eine unabhängige Instanz geprüften CMS im Rahmen von M&A Transaktionen
- Überprüfung des CMS nach einem erheblichen Compliance-Verstoß
- Einsetzung eines sog. „Compliance Monitors“ nach US-amerikanischer Rechtspraxis, der auf Grundlage einer Vereinbarung mit US Behörden das Unternehmen einige Jahre dahingehend kontrolliert, ob die eingerichteten Compliance-Maßnahmen auch greifen
Nr. 6
Für die Festlegung der Größengrenzen der einzelnen Leitfäden wurde auf die Unternehmens-daten verschiedener amtlicher Erhebungen und Statistiken zurückgegriffen. Im Folgenden wird dargestellt, welche Betriebsgrößen jeweils als Grenze zwischen zwei Leitfäden gewählt wurden und aus welchem Grund bzw. auf welcher Basis die jeweilige Betriebsgröße als Grenze gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der Übergang von einer Größenklasse in die nächste fließend und die Grenzen damit nicht trennscharf sind und nicht sein sollen. Vielmehr stellen die Größengrenzen Richtwerte dar, die Unternehmen eine Orientierung geben sollen bei der Beurteilung, welcher Leitfaden für ihr Unternehmen geeignet ist. Die endgültige Zuordnung des Unternehmens zu einem Leitfaden obliegt den jeweiligen Unternehmensverantwortlichen
Nr. 5
Risk-Governance-Cluster-Cube
(2013)
Nr. 4
Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Intention, dem Management von Unternehmen (in Deutschland meist Vorstand oder Geschäftsführer) Empfehlungen zu geben, mit welchen unternehmerischen Maßnahmen sie die Erfüllung der an sie gestellten Organisations- und Aufsichtspflichten angemessen erfüllen können. Dabei wird der Fokus auf solche Maßnahmen gelegt, die im Rahmen eines umfassenden Compliance Management Systems implementiert werden, die dazu dienen, Fehlverhalten der Mitglieder eines Unternehmens zu verhindern und eine redliche und regelgetreue Führung der Geschäfte zu ermöglichen und sicherzustellen (sog. Business Conduct Compliance).
Nr. 3
Die vorliegende Studie bildet die erste von fünf Studien, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“ erarbeitet werden.
Ziel dieser Studie ist es, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu analysieren und darzulegen, um wesentliche Kriterien zur sinnvollen Unterscheidung von Unternehmenstypen mit Blick auf die (Anforderungen an die) Corporate Governance zu identifizieren sowie rechtliche Grenzen und Problemfelder der Umsetzung und Durchsetzung von Organisationspflichten in unterschiedlichen Rechtsformen und gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen aufzuzeigen.
Nr. 2
Der Begriff „Sorgfalt“ steht für Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit1 und drückt sich in der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer aus.
Diese Definition zum Begriff „Sorgfalt“ stellt nur auf die Wahrung der Interessen anderer ab und lässt eigene Interessen im Bereich der Sorgfalt unerwähnt. Es dürfte unbestritten sein, dass Sorgfalt auch im Rahmen eigener Interessen eine Rolle spielt (vgl. u.a. § 277 BGB, der von der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten spricht).
Dem folgend hieße das, dass ein Betriebsinhaber dann die erforderliche Sorgfalt walten lässt, wenn er genau und gewissenhaft seine Leitungsfunktion ausübt und nicht (nur) die eigenen Interessen, sondern die Dritter – nämlich die der Gesellschaft/des Betriebes – wahrt. Möglich ist sehr wohl auch, dass sich Eigen- und Drittinteresse decken.
Nr. 1
Compliance ist originär Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Prüfung zukommt. Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Prüfungsstandard – Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas erörtert werden. Erstens soll das Verhältnis von Leitung und Überwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates geklärt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Prüfung in Grundzügen diskutiert und drittens der neue Prüfungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.