KICG-Forschungspapiere
In der Reihe "KICG-Forschungspapiere" werden die Ergebnisse der am Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) durchgeführten Forschungstätigkeiten dokumentiert und kommuniziert.
ISSN: 2198-4913
Ab 2022: KICG Kompendium
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Document Type
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Language
- German (6)
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Keywords
- Compliance-Risiken (1)
- Compliance-System (1)
Institute
Nr. 8
Auf Basis der Auswertung bestehender internationaler Studien zur Wirtschaftskriminalität und zum Compliance- und Integrity-Management von Umfrageinstituten und Beratungshäusern ist es das Ziel dieser Studie, einen Überblick zu den generischen Compliance-Risiken sowie Risiken, die sich mit Blick auf die Einhaltung von Organisationspflichten auftun, zu geben.
Von besonderem Interesse ist dabei die Analyse der größten Risiken für Unternehmen unterschiedlicher Organisationskomplexität. Für die komparative Analyse wurden bereits durchgeführte und veröffentlichte Studien einschlägiger Herausgeber herangezogen, deren inhaltlicher Fokus der Befragung den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Compliance-Management, Ethics- und Integrity-Management zuzuordnen sind.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Studien zunächst kurz vorgestellt und in einem weiteren Schritt die wesentlichen Studien-Ergebnisse zu den Fallzahlen, entstandenen Schäden und Tätern bezüglich Compliance-Verstößen im Unternehmen, den wahrgenommenen Compliance-Risiken und besonders betroffenen Unternehmensbereichen untersucht. Abschließend werden die erhobenen Daten zusammenfassend bewertet. Der Untersuchung der Primärdaten aus den Studien vorangestellt ist eine definitorische Annäherung an den Risiko-Begriff im Allgemeinen und an den Begriff des Compliance-Risikos im Speziellen.
Nr. 6
Für die Festlegung der Größengrenzen der einzelnen Leitfäden wurde auf die Unternehmens-daten verschiedener amtlicher Erhebungen und Statistiken zurückgegriffen. Im Folgenden wird dargestellt, welche Betriebsgrößen jeweils als Grenze zwischen zwei Leitfäden gewählt wurden und aus welchem Grund bzw. auf welcher Basis die jeweilige Betriebsgröße als Grenze gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der Übergang von einer Größenklasse in die nächste fließend und die Grenzen damit nicht trennscharf sind und nicht sein sollen. Vielmehr stellen die Größengrenzen Richtwerte dar, die Unternehmen eine Orientierung geben sollen bei der Beurteilung, welcher Leitfaden für ihr Unternehmen geeignet ist. Die endgültige Zuordnung des Unternehmens zu einem Leitfaden obliegt den jeweiligen Unternehmensverantwortlichen
Nr. 5
Risk-Governance-Cluster-Cube
(2013)
Nr. 4
Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Intention, dem Management von Unternehmen (in Deutschland meist Vorstand oder Geschäftsführer) Empfehlungen zu geben, mit welchen unternehmerischen Maßnahmen sie die Erfüllung der an sie gestellten Organisations- und Aufsichtspflichten angemessen erfüllen können. Dabei wird der Fokus auf solche Maßnahmen gelegt, die im Rahmen eines umfassenden Compliance Management Systems implementiert werden, die dazu dienen, Fehlverhalten der Mitglieder eines Unternehmens zu verhindern und eine redliche und regelgetreue Führung der Geschäfte zu ermöglichen und sicherzustellen (sog. Business Conduct Compliance).
Nr. 3
Die vorliegende Studie bildet die erste von fünf Studien, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“ erarbeitet werden.
Ziel dieser Studie ist es, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu analysieren und darzulegen, um wesentliche Kriterien zur sinnvollen Unterscheidung von Unternehmenstypen mit Blick auf die (Anforderungen an die) Corporate Governance zu identifizieren sowie rechtliche Grenzen und Problemfelder der Umsetzung und Durchsetzung von Organisationspflichten in unterschiedlichen Rechtsformen und gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen aufzuzeigen.
Nr. 2
Der Begriff „Sorgfalt“ steht für Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit1 und drückt sich in der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer aus.
Diese Definition zum Begriff „Sorgfalt“ stellt nur auf die Wahrung der Interessen anderer ab und lässt eigene Interessen im Bereich der Sorgfalt unerwähnt. Es dürfte unbestritten sein, dass Sorgfalt auch im Rahmen eigener Interessen eine Rolle spielt (vgl. u.a. § 277 BGB, der von der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten spricht).
Dem folgend hieße das, dass ein Betriebsinhaber dann die erforderliche Sorgfalt walten lässt, wenn er genau und gewissenhaft seine Leitungsfunktion ausübt und nicht (nur) die eigenen Interessen, sondern die Dritter – nämlich die der Gesellschaft/des Betriebes – wahrt. Möglich ist sehr wohl auch, dass sich Eigen- und Drittinteresse decken.