Compliance-Prüfung nach dem IDW EPS 980 – Pflicht oder Kür für den Aufsichtsrat?
- Compliance ist originär Managementaufgabe und liegt damit in der Verantwortung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung. Naheliegend ist, dass dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine Rolle im Rahmen der Compliance-Prüfung zukommt. Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs für einen Prüfungsstandard – Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) – des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollen in diesem Beitrag drei Aspekte dieses Themas erörtert werden. Erstens soll das Verhältnis von Leitung und Überwachung im Compliance-Management behandelt und dabei auch die Rolle des Aufsichtsrates geklärt werden. Zweitens wird das Thema der Compliance-Prüfung in Grundzügen diskutiert und drittens der neue Prüfungsstandard des IDW knapp vorgestellt und wesentliche Anforderungen einer kritischen Beurteilung unterzogen.
Author: | Stephan GrüningerGND |
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URN: | urn:nbn:de:bsz:kon4-opus-1759 |
Series (Serial Number): | KICG-Forschungspapiere (Nr. 1) |
Document Type: | Working Paper |
Language: | German |
Year of Publication: | 2010 |
Corporation: | Hochschule Konstanz |
Release Date: | 2014/04/11 |
Page Number: | 8 S. |
Institutes: | Konstanz Institut für Corporate Governance - KICG |
Open Access?: | Ja |
Licence (German): | Keine CC-Lizenz - Es gilt der Veröffentlichungsvertrag für Publikationen |