Urlaub, Urlaub und kein Ende – Die aktuelle Rechtslage auf Basis der Rechtsprechung von EuGH und BAG
(2023)
Sanktionen gegen Russland
(2023)
Die EU hat aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine umfangreiche Sanktionen gegen Russland erlassen. Die Sanktionspakete umfassen insbesondere Wirtschaftssanktionen in Form von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, die für deutsche Unternehmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftsbeziehungen nach Russland von Bedeutung sind. Im Vordergrund der rechtlichen Thematik steht die Frage, ob und wann deutsche Unternehmen gegen EU-Sanktionen verstoßen. Aber auch deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Drittstaaten stehen vor der großen Herausforderung, den Regelmechanismus der diversen Sanktionspakete zu durchleuchten, um sich nicht der Gefahr des Vorwurfs einer Umgehung der Sanktionen auszusetzen.
Die jüngeren Entscheidungen des EuGH sowie des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben trotz ihrer eigentlich klaren Aussagen in der betrieblichen Praxis zu teils erheblichen Verunsicherungen geführt: Müssen nun wirklich die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden und wie wirkt sich das auf die in vielen Unternehmen gelebte „Vertrauensarbeitszeit“ aus?
Teilzeitmodelle sind beliebt und haben für viele Mitarbeiter einen ernsten Hintergrund. Ihre Lebensentwürfe lassen schlicht keine andere Form der Arbeit zu. Arbeitgeber sollten einerseits auf die Flexibilisierungswünsche der Betroffenen eingehen, um das Betriebsklima zu fördern und eine Unternehmensbindung herzustellen. Andererseits sind sie aber (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, Teilzeit zu ermöglichen. Eine Variante ist dabei die Brückenteilzeit, also eine zuvor festgelegte (nur) zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit.
Die Relevanzanalyse
(2023)
Ordnungsgemäße Unternehmensführung ohne adäquates Risiko- und Compliance-Management ist kaum noch vor- und darstellbar. Rechtsprechung, Literatur, Politik und Gesellschaft stellen (mehr oder weniger) klare Anforderungen an ordnungsgemäßes unternehmerisches Verhalten und sanktionieren tatsächliche (und vermeintliche) Regelverstöße. Um die unternehmensspezifischen Risiken zu erfassen ist die Durchführung einer Risikoanalyse (Compliance Risk Assessment – CRA) unumgänglich1. Der eigentlichen Risikoanalyse ist eine Relevanzanalyse voranzustellen, um sich der bei unternehmerischen Aktivitäten naturgemäß nahezu unüberschaubaren potenziellen Risikomenge anzunähern und diese „abarbeitbar“ zu erfassen. Wird diese Relevanzanalyse professionell und strukturiert durchgeführt und dokumentiert, so kann sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz und zur Hilfe gegen Compliance-Verstöße und deren Sanktionierung leisten. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundlagen, Ziele, Anforderungen und Ansätze der Relevanzanalyse dar. In einem weiteren Beitrag (erscheint in CB 11/2023) werden sich die Autoren der Durchführung der Relevanzanalyse widmen und Hinweise zu deren Ablauf und Inhalt geben.
Die Relevanzanalyse
(2023)
Um unternehmensspezifische Risiken zu erfassen ist die Risikoanalyse unumgänglich. Ihr ist wiederum eine Relevanzanalyse voranzustellen. Nachdem im Heft 10 des Compliance Berater 2023, S. 400-404 die Grundlagen, Ziele, Anforderungen und Ansätze der Relevanzanalyse dargestellt wurden, widmet sich der nachfolgende Beitrag der Durchführung der Relevanzanalyse und gibt Hinweise zu deren Ablauf und Inhalt.