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We consider classes of n-by-n sign regular matrices, i.e., of matrices with the property that all their minors of fixed order k have one specified sign or are allowed also to vanish, k = 1, ... ,n. If the sign is nonpositive for all k, such a matrix is called totally nonpositive. The application of the Cauchon algorithm to nonsingular totally nonpositive matrices is investigated and a new determinantal test for these matrices is derived. Also matrix intervals with respect to the checkerboard partial ordering are considered. This order is obtained from the usual entry-wise ordering on the set of the n-by-n matrices by reversing the inequality sign for each entry in a checkerboard fashion. For some classes of sign regular matrices it is shown that if the two bound matrices of such a matrix interval are both in the same class then all matrices lying between these two bound matrices are in the same class, too.
Schicksal der Freybrücke
(2016)
Karl Bernhard gilt als einer der bedeutendsten Bauingenieure in Deutschland Anfang des 20. Jahrhunderts. Seine beiden Brücken entlang der Heerstraße in Berlin, die Stößenseebrücke und die Freybrücke über die Havel, sind seit 1909 verkehrstechnisch von höchster Bedeutung für die Ost-West-Verbindung der Stadt. Die Freybrücke wurde jedoch im März 2015 abgerissen, um einem Ersatzneubau Platz zu machen. Wie kam es dazu, dass eine historisch und verkehrstechnisch derart wichtige, seit 1971 unter Denkmalschutz stehende Konstruktion so lange vernachlässigt wurde, bis sie abbruchreif war? Dieser Artikel ist eine Hommage an Bernhards Havelbrücke und geht ihrer wechselvollen Geschichte nach.
3-Stufen-Pulswechselrichter
(2016)
FishNet
(2016)
Integritätsmanagement
(2016)
Compliance hat in der Vergangenheit oftmals versagt, der aktuelle „VW-Abgasskandal“ ist nur ein Beispiel. Es muss nicht alles neu erfunden werden, und nicht alles, was Unternehmen in der Vergangenheit im Bereich Compliance taten, ist schlecht. Aber es ist an der Zeit, Compliance neu zu denken. Worauf kommt es wirklich an im Compliance Management 2.0? Meine Antwort lautet, dass Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit gefördert werden müssen und gefördert werden können. Wie, das versuche ich im Rahmen von sechs Thesen zu skizzieren.
Compliance und Compliance-Management sind als Schlagworte mittlerweile fest in das alltägliche unternehmerische Handeln und Denken integriert. Ausgehend von der unternehmerischen Legalitätspflicht und dem Bedürfnis nach Haftungsvermeidung durch bestmögliche Organisation liegt es nahe, dass Unternehmen, Unternehmer und Führungskräfte ein Bedürfnis nach rechtssicherem Agieren in einem rechtssicheren Umfeld haben. Ob und inwiefern hieraus eine Rechtspflicht zur Errichtung einer Compliance-Organisation bzw. eines Compliance-Management-Systems (CMS) abzuleiten ist, ist allerdings jedenfalls auf den ersten Blick nach wie vor unklar. Ob es sich bei der Einführung eines CMS bzw. einer Compliance-Organisation um eine nur angezeigte Notwendigkeit oder aber eine rechtliche Pflicht handelt, lässt sich anhand der bisherigen Entwicklung in Literatur und Rechtsprechung mittlerweile recht eindeutig beantworten.
Compliance im Mittelstand
(2016)
Die Etablierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) stößt v. a. im Mittelstand immer wieder auf teils erheblichen (kosten- wie kulturbedingten) Widerstand. Der nachfolgende Beitrag erläutert Motive und Gründe zur Einrichtung eines CMS, welches eine systematische Sicherstellung der Einhaltung von geltenden Gesetzen sowie internen Vorgaben gewährleisten soll, um Unternehmen und deren Organe sowie Mitarbeiter vor rechtlichen Risiken zu schützen.