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“Crowd contamination”?
(2023)
Misconduct allegations have been found to not only affect the alleged firm but also other, unalleged firms in form of reputational and financial spillover effects. It has remained unexplored, however, how the number of prior allegations against other firms matters for an individual firm currently facing an allegation. Building on behavioral decision theory, we argue that the relationship between allegation prevalence among other firms and investor reaction to a focal allegation is inverted U-shaped. The inverted U-shaped effect is theorized to emerge from the combination of two effects: In the absence of prior allegations against other firms, investors fail to anticipate the focal allegation, and hence react particularly negatively (“anticipation effect”). In the case of many prior allegations against other firms, investors also react particularly negatively because investors perceive the focal allegation as more warranted (“evaluation effect”). The multi-industry, empirical analysis of 8,802 misconduct allegations against US firms between 2007 and 2017 provides support for our predicted, inverted U-shaped effect. Our study complements recent misconduct research on spillover effects by highlighting that not only a current allegation against an individual firm can “contaminate” other, unalleged firms but that also prior allegations against other firms can “contaminate” investor reaction to a focal allegation against an individual firm.
Urlaub, Urlaub und kein Ende – Die aktuelle Rechtslage auf Basis der Rechtsprechung von EuGH und BAG
(2023)
Sanktionen gegen Russland
(2023)
Die EU hat aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine umfangreiche Sanktionen gegen Russland erlassen. Die Sanktionspakete umfassen insbesondere Wirtschaftssanktionen in Form von Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, die für deutsche Unternehmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftsbeziehungen nach Russland von Bedeutung sind. Im Vordergrund der rechtlichen Thematik steht die Frage, ob und wann deutsche Unternehmen gegen EU-Sanktionen verstoßen. Aber auch deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Drittstaaten stehen vor der großen Herausforderung, den Regelmechanismus der diversen Sanktionspakete zu durchleuchten, um sich nicht der Gefahr des Vorwurfs einer Umgehung der Sanktionen auszusetzen.
Die jüngeren Entscheidungen des EuGH sowie des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben trotz ihrer eigentlich klaren Aussagen in der betrieblichen Praxis zu teils erheblichen Verunsicherungen geführt: Müssen nun wirklich die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden und wie wirkt sich das auf die in vielen Unternehmen gelebte „Vertrauensarbeitszeit“ aus?
Misbehave like Nobody’s Watching? Investor Attention to Corporate Misconduct and its Implications
(2023)
Teilzeitmodelle sind beliebt und haben für viele Mitarbeiter einen ernsten Hintergrund. Ihre Lebensentwürfe lassen schlicht keine andere Form der Arbeit zu. Arbeitgeber sollten einerseits auf die Flexibilisierungswünsche der Betroffenen eingehen, um das Betriebsklima zu fördern und eine Unternehmensbindung herzustellen. Andererseits sind sie aber (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, Teilzeit zu ermöglichen. Eine Variante ist dabei die Brückenteilzeit, also eine zuvor festgelegte (nur) zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit.
Die Relevanzanalyse
(2023)
Ordnungsgemäße Unternehmensführung ohne adäquates Risiko- und Compliance-Management ist kaum noch vor- und darstellbar. Rechtsprechung, Literatur, Politik und Gesellschaft stellen (mehr oder weniger) klare Anforderungen an ordnungsgemäßes unternehmerisches Verhalten und sanktionieren tatsächliche (und vermeintliche) Regelverstöße. Um die unternehmensspezifischen Risiken zu erfassen ist die Durchführung einer Risikoanalyse (Compliance Risk Assessment – CRA) unumgänglich1. Der eigentlichen Risikoanalyse ist eine Relevanzanalyse voranzustellen, um sich der bei unternehmerischen Aktivitäten naturgemäß nahezu unüberschaubaren potenziellen Risikomenge anzunähern und diese „abarbeitbar“ zu erfassen. Wird diese Relevanzanalyse professionell und strukturiert durchgeführt und dokumentiert, so kann sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz und zur Hilfe gegen Compliance-Verstöße und deren Sanktionierung leisten. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundlagen, Ziele, Anforderungen und Ansätze der Relevanzanalyse dar. In einem weiteren Beitrag (erscheint in CB 11/2023) werden sich die Autoren der Durchführung der Relevanzanalyse widmen und Hinweise zu deren Ablauf und Inhalt geben.