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Die Bedeutung immaterieller Rechtsgüter nimmt in der Unternehmensrealität ständig zu. Dieser Bedeutungszuwachs hat einen festen betriebswirtschaftlichen Hintergrund: Zunehmend bestimmen nicht mehr Sachanlagevermögen, Geschäftsbeziehungen oder die Mitarbeiter den Unternehmenswert, sondern überwiegend das Intellectual Property (kurz auch: IP).1 Der Begriff Intellectual Property meint im Folgenden das durch Schutzrechte kodifizierte Wissen, also Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster und sonstige Schutzrechte (gewerbliche Schutzrechte) sowie Urheberrechte. Diese Schutzrechte vermitteln absolute Verwertungsrechte und damit Monopolrechte, die es den Inhabern ermöglicht, das geschützte IP für eine bestimmte Schutzdauer allein und unter Ausschluss unbefugter Dritter zu verwerten.
Auch die Bedeutung von IT nimmt in der Unternehmenspraxis ständig zu.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden vor, allerdings ohne Aussagen darüber, wie die Schadenshöhe zu bestimmen ist. Der Beitrag beleuchtet die bisherige Gerichtspraxis kritisch und zeigt auf, welche Kriterien speziell in data leakage-Fällen herangezogen werden können, um die Schadenshöhe zu bestimmen. Aus der Sicht von Betroffenen stellt sich die Frage nach effektiver Rechtsdurchsetzung, aus der Sicht von Unternehmen stellt sich die Frage nach Prävention und Abwehr von Ansprüchen.