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Angesichts der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der betagte oder sonst hinfällige, auf Geldentschädigung klagende Verletzte gezwungen, in Rechtsmittelüberlegungen sein nahendes Ableben als erhebliches Prozessrisiko mit einzubeziehen. Das führt zu einer beträchtlichen Schmälerung der ideellen Bestandteile seines Persönlichkeitsrechts. Es ist daher dringend geboten, im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung Kriterien für Ausnahmefallgruppen aufzustellen, um untragbare Härtefälle künftig verlässlich auszuschließen.
Die Massai greifen seit einiger Zeit international agierende Modehäuser an. Unstatthafte kulturelle Aneignung, so lautet der Vorwurf. Die Volksgruppe will die Unternehmen nun mit ihren eigenen Waffen schlagen. Sie plant, ihre kulturellen Zeichen zu kommodifizieren. Wer das vorhat, ist mit dem Eintritt ins internationale Marktgeschehen zwangsläufig denselben Regeln unterworfen wie alle anderen Marktteilnehmer auch. Das heißt: Ohne solide Ausschließlichkeitsrechte werden die Massai von möglichen Verhandlungspartnern als potentielle Lizenzgeber erwartungsgemäß nicht ernst genommen werden. Auch läuft die afrikanische Volkgsruppe Gefahr, dass die kulturell-historische Bedeutung ihrer Zeichen im Wege eines kommerziellen Einsatzes überschrieben oder im schlimmsten Fall sogar umgedeutet wird.
Sexistischer Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt, kann über die Auffangnorm des § 3 Abs. 1 UWG bekämpft werden. Dennoch zeigt sich die Rechtsprechung zurückhaltend und stattdessen übernimmt der Deutsche Werberat die Deutungshoheit. Die höchstrichterliche Rechtsprechung konnte sich insoweit bislang nicht fortbilden. Gerade in Zeiten des Wertewandels ist eine aktualisierte höchstrichterliche Rechtsprechung aber nicht zuletzt auch für den Rechtsfrieden unerlässlich.
"KI first" braucht Verlierer
(2023)
Aktuell vergeht kaum eine Woche, in der nicht ein Unternehmen den Kampf um die Vorherrschaft im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) aufnimmt. Tech-Konzerne versprechen sich auch von KI-gesteuerten Bildgeneratoren satte Gewinne. Diese ahmen mit synthetischen Mischbildern stilprägende Künstler/innen nach. Dabei wird auf die Rechtslage verwiesen, die eine zustimmungs- und vergütungsfreie Vervielfältigung ihrer Kunstwerke für Trainingszwecke angeblich zulässt. Doch Widerstand von Künstlern/innen hiergegen ist gesellschaftlich dringend geboten und wäre im Übrigen auch rechtlich gedeckt.
Die vorausschauende Instandhaltung (engl. Predictive Maintenance) gewinnt für die produzierende Industrie weltweit an Bedeutung, da Produktionsmodernisierungen im Rahmen der Industrie 4.0 sowie die zunehmende Verwendung von heterogenen Sensoreinheiten die Instandhaltungsplanung immer komplexer gestalten. Darüber hinaus ist das Service-Kontingent, welches ein Maschinenbauer seinen Kunden im Bereich der Instandhaltung anbieten kann, durch die Ressource Mensch stark limitiert und nur ortsgebunden einsetzbar. Durch herkömmliche Instandhaltungsprozesse entstehen somit oft hohe Kosten, sowohl für den Maschinenbauer als auch für den Anwender. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in aktuelle Forschungen der Sybit GmbH in direkter Zusammenarbeit mit der HTWG Konstanz und renommierten Maschinenbau-Unternehmen. Gemeinsames Ziel ist es, vorhandene Instandhaltungsprozesse durch die Verwendung von Augmented Reality (AR) und weiterführenden Technologien zu unterstützen. Hierbei wird ein Stufenplan erarbeitet und vorgestellt, in dem die notwendigen Erweiterungen auf dem Weg von der Implementierung eines Pilotprojekts bis hin zur vollwertigen Industrie-4.0-Anwendung diskutiert werden. Abschließend wird die plausible Erweiterbarkeit der vorgestellten Entwicklungen erörtert und die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Domänen vorgestellt.
Die vorliegende Studie analysiert die Barrierefreiheit der
Stadt Konstanz im Hinblick auf Angebote für und Nachfrage von Touristinnen und Touristen. Die Datenerhebung basierte auf einem Methodenmix aus Interviews und Umfragen von Probanden und Probandinnen mit Behinderungen und zuständigen Akteurinnen und Akteuren in der Stadtplanung sowie Begehungen vor Ort. Als theoretische Grundlage wird das Modell der Unabhängigkeit nach
Nosek and Fuhrer (1992) verwendet. Die Untersuchung zeigt, dass der Bedarf an barrierefreien Angeboten sehr divers ist und die Umsetzung im Sinne eines Universal Design durch die zunehmende Nachfrage zentral. Die Analyse des Tourismusraum Konstanz zeigt Schwachpunkte und Stärken, mit denen sich Implikationen für andere Tourismusregionen ableiten lassen.
Dieser Beitrag untersucht, ob externe Interventionen, in Form von Forschung und/oder Wissenschaftskommunikation, als Mediator für Innovationen in Krisenzeiten in der Tourismusbranche fungieren können. Dabei wird anhand dreier Case Studies diskutiert, inwiefern die Corona-Krise ein Window-
of-opportunity für innovative Geschäftsmodelle im Tourismus darstellen konnte. Die Projektergebnisse geben Hinweise darauf, dass Krisen im Allgemeinen und Wissenschaftskommunikation im Speziellen als Push-Faktoren Innovationen befördern können. Zwar kam es bei den Projektpartnern zu einer Entwicklung von Innovationen im Projektzeitraum, jedoch wurde die Implementierung vermehrt in eine unbestimmte Zukunft verschoben. Durch die damit verbundene Rückkehr zum Status-Quo blieben die angestoßenen Innovationen zu einem Großteil auf einer konzeptionellen Ebene. Dies deutet auf eine Attitude-behavior-gap in Bezug auf die Schaffung und Umsetzung von Innovationen in Krisenzeiten.
Schatten-IT
(2015)
Social Entrepreneurship
(2015)
Die Vorstellung über die "Nature of the Firm" hat sich innerhalb der vergangenen Jahrzehnte stetig verändert und weiterentwickelt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass an Wirtschaftsunternehmen zunehmende Anforderungen hinsichtlich der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung gestellt werden. Deutlich zeigt sich dies in der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung", in der die Vereinten Nationen Organisationen der Wirtschaft als zentrale Akteure zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) benennen. Darin spiegelt sich die Überzeugung, dass bestimmte gesellschaftliche Problemstellungen erfolgreich über neuartige marktorientierte und moralökonomische Lösungsmodelle adressiert werden können.
Das vorliegende Buch nimmt das damit verbundene Phänomen "Corporate Social Entrepreneurship" in den Blick. Es geht hierbei nicht um philanthropische Aktivitäten oder die Reduzierung negativer externer Effekte von bestehenden Wertschöpfungsketten. Vielmehr geht es um die Generierung positiver (externer) Effekte beziehungsweise gesellschaftlicher und privater Wertschöpfung durch die Entwicklung und Durchsetzung innovativer Güter, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zur Lösung der benannten gesellschaftlichen Probleme.
Für viele Firmen stellt Corporate Social Entrepreneurship eine Veränderung der Praxis ökonomischen Handelns und eine große organisatorische Herausforderung dar, die bedeutende strategische Vorteile verspricht. Diese liegen nicht primär im Beitrag zur finanziellen "Bottom Line", sondern in Produkt- und Geschäftsmodellinnovationen sowie in Kreation und Erschließung neuer Märkte.
Die vorliegende Arbeit folgt der Annahme, dass mit dem Aufkommen von neuartigen Prozessen ökonomischer Organisation Fragen zur Form ökonomischer Organisation - also zum Wesen, zum Zweck und zum gesellschaftlichen Verhältnis der Firma - neu gestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fokussiert das Werk die Analyse und die Beschreibung von Corporate Social Entrepreneurship als Prozess ökonomischer Organisation und zieht hieraus Schlüsse für die Firma als Form ökonomischer Organisation. Dabei ist die Arbeit interdisziplinär ausgerichtet und zielt darauf ab, einen Beitrag zur Erweiterung und Konkretisierung der Governanceökonomik und Governanceethik zu leisten.